SGB: Es gibt ein Recht auf Stop, wenn es zu gefährlich wird!

27.04.2011 | von Gewerkschaftsbund Schweiz

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


27.04.2011, Über 250 000 Unfälle ereignen sich in der Schweiz jedes Jahr an den Arbeitsstellen. 100 davon enden tödlich und ebenso viele in schwerer Invalidität. Im Rahmen der EKAS- (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) und SUVA-Kampagne «Vision 250 Leben» will auch der SGB dazu beitragen, die Zahl dieser folgenschweren Unfälle zu reduzieren. Diese Kampagne will die Todes- und Invaliditätsfälle innert 10 Jahren halbieren. So würden 250 Leben bewahrt und ebenso viele Schwerstinvaliditätsfälle verhindert.


Für den SGB ist klar: Keine Arbeit, und sei sie noch so wichtig, ist gerechtfertigt, wenn sie das Leben gefährdet. Die Gewerkschaften müssen dafür sorgen, dass allen Arbeitnehmenden das bedingungslose Recht zukommt, die Arbeit anzuhalten, sobald Sicherheit und Gesundheitsschutz nicht mehr gegeben sind.

Deshalb verweist der SGB im Rahmen der Kampagne mit einem kleinen Faltprospekt im Format einer Kreditkarte speziell auf die wichtigsten Rechte der Arbeitnehmenden hinsichtlich Arbeitssicherheit.

Neben dem Verweis auf «Stop: Sicherheit zuerst!» erinnert der SGB daran, dass der Arbeitgeber alle entsprechenden Schutzmassnahmen ergreifen muss, die Arbeitnehmenden jedoch sich am Schutz beteiligen müssen, indem sie sich informieren, untereinander diskutieren und handeln, wenn sich Probleme einstellen.

Der Prospekt ist verfügbar in Deutsch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch, Serbokroatisch, Türkisch und Albanisch. Er wird den Arbeitnehmenden ab dem 28. April (Tag der Arbeitssicherheit und Weltgedenktag der Opfer von Arbeitsunfällen) gratis verteilt und kann bei info@sgb.ch oder den einzelnen SGB-Gewerkschaften bestellt werden.


Medienkontakt:
Jean Christophe Schwaab SGB-Zentralsekretär 031 377 01 17 oder 078 690 35 09

--- ENDE Pressemitteilung SGB: Es gibt ein Recht auf Stop, wenn es zu gefährlich wird! ---

Über Gewerkschaftsbund Schweiz:

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Der SGB ist kon­fes­sio­nell neu­tral und par­tei­po­li­tisch un­ab­hän­gig.

Der SGB ist auf eid­ge­nös­si­scher Ebene tätig. Das Schwer­ge­wicht sei­ner Auf­ga­ben und Kom­pe­ten­zen liegt bei der Wirt­schafts-? und So­zi­al­po­li­tik. In un­zäh­li­gen eid­ ge­nös­si­schen Kom­mis­sio­nen ver­tritt der SGB die Ar­beit­neh­mer­in­ter­es­sen, eben­falls durch Ein­ga­ben und Ver­nehm­las­sun­gen an den Bun­des­rat und die Bun­des­äm­ter. Für die Volks­ab­stim­mun­gen be­schliesst der SGB die Pa­ro­len und führt Ab­stim­ mungs­kam­pa­gnen durch, lan­ciert selbst In­itia­ti­ven und er­greift ge­ge­be­nen­falls das Re­fe­ren­dum gegen Ge­set­zes­vor­la­gen.



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