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NFA: Städte fordern 112 Millionen Franken für den soziodemografischen Lastenausgleich

24.01.2011 | von Schweizerischer Städteverband


Schweizerischer Städteverband

24.01.2011, Die Städte tragen überdurchschnittlich hohe Nettolasten. Sie liegen 39 Prozent höher als bei kleineren Gemeinden. Das zeigt eine vom Schweizerischen Städteverband in Auftrag gegebene wissenschaftliche Studie. Die Städte verlangen eine gerechte Abgeltung ihrer Sonderlasten im Rahmen der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Die 112 Millionen Franken, welche der Bund zusätzlich in den Finanzausgleich geben will, sollen vollumfänglich in den soziodemografischen Lastenausgleich fliessen. Im Weiteren fordern die Städte, dass Kostenverlagerungen vom Bund hin zu Kantonen und Gemeinden in Zukunft vermieden werden.

Die Neugestaltung des Finanzausgleichs hat direkte Auswirkungen auf die Städte. Einerseits sind Städte von Kostenverlagerungen, die sich aus der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ergeben, betroffen. Zum andern wurde mit der NFA anerkannt, dass Städte und urbane Gemeinden genauso wie geografisch exponierte Gegenden Sonderlasten zu tragen haben, welche kaum beeinflussbar sind. Diese werden mit dem Lastenausgleich teilweise abgegolten. Allerdings werden die soziodemografischen Sonderlasten zu einem weit geringen Teil abgegolten, als die geografischtopografischen. Für mehr als 90 Prozent ihrer Sonderlasten müssen die Städte selber aufkommen.

Die Städte fordern im Rahmen der nun vom Parlament diskutierten Weiterführung der NFA für die Jahre 2012 – 2015 eine bessere Abgeltung ihrer Sonderlasten. Um die Faktenlage in der politischen Diskussion zu verbessern, hat der Schweizerische Städteverband zwei wissenschaftliche Studien in Auftrag gegeben. Studie 1 dokumentiert erstmals die hohe Nettobelastung der Städte detailliert; diese liegt durchschnittlich um 39 Prozent höher als bei kleineren Gemeinden. Studie 2 stellt erstmals Kostenverlagerungsmechanismen vom Bund hin zu Kantonen, Städten und Gemeinden systematisch zusammen.

Aus diesen Fakten ergeben sich für die Städte folgende Forderungen:

1. Mehr Mittel für den Lastenausgleich
Der Bund soll mehr Geld für den Lastenausgleich zur Verfügung stellen. Die 112 Millionen, die der Bund zusätzlich in den Finanzausgleich geben will, sollen vollständig dem sozio-demografischen Lastenausgleich zugutekommen. Damit kann das Missverhältnis zwischen sozio-demografischem (SLA) und geografisch-topografischem Lastenausgleich (GLA) in einem ersten Schritt etwas korrigiert werden, ohne dass die geografisch exponierten ländlichen Regionen etwas abgeben müssen.

2. Neuer Verteilschlüssel für den Lastenausgleich
Das Verhältnis zwischen SLA und GLA ist neu auszuhandeln und besser an die tatsächlich anfallenden Lasten anzupassen. Dies entspricht der Logik der NFA: Der Lastenausgleich dient der Abgeltung spezifischer Sonderlasten. Er unterscheidet sich seinem Wesen nach vom Ressourcenausgleich, der ein Umverteilungsinstrument ist.

3. Keine Kostenverlagerungen – Bund soll nicht auf dem Buckel der Städte sparen
Seit längerem beobachten die Städte eine beunruhigende Tendenz: Einsparungen beim Bund führen zu Mehrkosten bei Kantonen, Städten und Gemeinden. Dieser Trend muss gestoppt werden.

4. Geld aus dem SLA soll den Städten zukommen
Das Geld, das die Kantone aus dem soziodemografischen Lastenausgleich bekommen, soll tatsächlich den urbanen Zentren zugutekommen und nicht der allgemeinen Kantonskasse. Analog gilt für Gelder aus dem geografisch-topografischen Lastenausgleich: Diese Mittel sollen in die geografisch exponierten Gebiete fliessen. Dafür müssen die Kantone sorgen.

Die Städte sind sich ihrer Verantwortung als Wirtschaftsmotoren für das Wohlergehen des Landes bewusst und stehen voll und ganz hinter dem Ressourcenausgleich, der die Unterschiede zwischen finanzstarken und –schwächeren Kantonen mildert. Sie fordern aber, dass ihre Sonderlasten im Lastenausgleich gebührend abgegolten werden. Dies ist ein Gebot der Fairness. Es liegt im Interesse des Landes, die Städte nicht über Gebühr zu belasten und sie nicht in ihrer Entwicklung zu behindern.


Medienkontakt:
Schweizerischer Städteverband Florastrasse 13 CH-3000 Bern 6 T.: 031 356 32 32 F.: 031 356 32 33 E.: info@staedteverband.ch

--- ENDE Pressemitteilung NFA: Städte fordern 112 Millionen Franken für den soziodemografischen Lastenausgleich ---

Über Schweizerischer Städteverband:
Der Schweizerische Städteverband ist der Dienstleistungs- und Interessenverband, der die Interessen der Städte und städtischen Gemeinden in der Schweiz vertritt. Damit ist der Städteverband die Stimme der urbanen Schweiz, in der rund drei Viertel der Schweizer Bevölkerung wohnen und 84 % der Wirtschaftsleistung unseres Landes erbracht werden. Der Städteverband wurde 1897 gegründet und zählt heute 125 Mitglieder.

Der Schweizerische Städteverband setzt sich in der Politik für die Interessen des urbanen Raumes ein. Wir informieren die Öffentlichkeit über die urbane Schweiz und bieten eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung unter den Mitgliedern. Dienstleistungen zugunsten unserer Mitglieder bilden eine weitere Facette unserer Aktivitäten. Basis der politischen Arbeit des Städteverbandes ist Artikel 50 der Bundesverfassung, der den Bund zur besonderen Rücksicht auf die Interessen der Städte und Agglomerationen verpflichtet. Der Städteverband nimmt deshalb als ständiger Partner an den Vernehmlassungsverfahren des Bundes teil, arbeitet in Expertenkommissionen des Bundes mit und unterhält regelmässige Kontakte zur Bundesverwaltung und zum Parlament und dessen Kommissionen.


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