Insbesondere hat die Nationalbank für die ELF einen standardisierten und skalierbaren Prozess definiert, der bei Bedarf für teilnehmende Banken eine rasche Liquiditätsunterstützung gegen Sicherheiten ermöglicht. Im Rahmen der ELF können Banken hypothekarische Sicherheiten und Wertschriften einsetzen. Bis Mitte 2026 wird der ELFProzess mit Pilotbanken sowie mit SIX Terravis und SIX SIS getestet. Anfang 2027 soll die ELF in den produktiven Betrieb gehen. Die ELF trägt zur Stabilität des Bankensystems bei.
Die grundlegenden Informationen zur ELF sind in den folgenden Dokumenten festgehalten, die unter www.snb.ch, Erweiterte Liquiditätsfazilität (ELF) verfügbar sind:
- Die Richtlinien für Liquiditätsunterstützung geben einen Überblick über das neue Liquiditätsdispositiv.
- Das Merkblatt zur ELF enthält Angaben zu den erforderlichen Vorbereitungen, zu den zugelassenen Gegenparteien und zur Berechnung der bankspezifischen ELF-Limite.
- Die ELF-Teilnahmeerklärung bildet den Auftakt zur Erlangung der ELF-Fähigkeit. Mit deren Unterzeichnung anerkennt eine Bank die Vertragsdokumentation als rechtsgültig und verpflichtet sich zur Umsetzung der Vorbereitungsarbeiten.
- In den ELF-Bedingungen zu den Sicherheiten sind u.a. der Kreis der zugelassenen Sicherheiten und die Abschläge definiert. Die Bedingungen liegen separat für Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten (LGHS) und für Liquidität gegen Wertschriften (LGWS) vor.
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