23.05.2008, Mit der Öffnung des Strommarktes steht der Schweizer Elektrizitätswirtschaft ein wichtiger Meilenstein bevor. Gesetzes- und verordnungskonform stellt swissgrid die Kosten des Übertragungsnetzes in Form von Netznutzung, Bilanzgruppenmanagement sowie Systemdienstleistungen individuell und mittels einheitlichen Tarifen den Verteilnetzbetreibern, den direkt am Übertragungsnetz angeschlossenen Endverbrauchern sowie den Bilanzgruppen in Rechnung.
Am 1.Januar 2008 wurde das Stromversorgungsgesetz (StromVG) zu grossen Teilen in Kraft gesetzt. Das StromVG verlangt die Auftrennung in Energie- und Netzkomponenten. Somit werden in Zukunft auf der Stromrechnung des Endverbrauchers die Kosten für Netznutzung, Energie, Abgaben und Leistungen für das Gemeinwesen sowie Förderabgaben getrennt dargestellt und separat verrechnet.
Die Belastung des Schweizer Übertragungsnetzes als Stromdrehscheibe Europas steigt kontinuierlich und erfordert eine schweizweite Überwachung. swissgrid, die nationale Netzgesellschaft, ist für den sicheren, zuverlässigen und wirtschaftlichen Betrieb des Schweizer Übertragungsnetzes verantwortlich. Die ermittelten jährlichen Gesamtkosten für das Übertragungsnetz sowie für die Systemdienstleistungen betragen rund eine Milliarde Franken.
Diese werden gemäss StromVG und entsprechender Verordnung ab 1. Januar 2009 den Netzbetreibern, den direkt am Übertragungsnetz angeschlossenen Endverbrauchern sowie den Bilanzgruppen weiterverrechnet. Die daraus resultierenden Tarife der Nationalen Netzgesellschaft swissgrid werden von den Netzbetreibern gesetzes- und verordnungskonform ihren Endverbrauchern beziehungsweise ihren Verteilnetzbetreibern auf tieferer Spannungsebene weiterverrechnet. Die Kosten des Übertragunsnetzes können zu regional unterschiedlichen kostenbedingten Anpassungen der Netznutzungstarife für Endverbraucher und Verteilnetzbetreiber führen.
Gemäss der neuen Gesetzgebung sind alle Netzbetreiber unabhängig von der Spannungsebene verpflichtet, die Netzsicherheit durch einen effizienten und zuverlässigen Netzbetrieb zu gewährleisten und Dritten ab dem 1.1.2009 diskriminierungsfreien Netzzugang einzuräumen.



