23.05.2008, Nach dem Ständerat berät in der kommenden Sommersession der Nationalrat die Weiterführung der Personenfreizügigkeit und deren Ausdehnung auf die neuen EU- Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien. In der öffentlichen wie auch parlamentarischen Diskussion wird die Frage des Zusammenlegens der beiden Vorlagen im Zentrum stehen. Dabei darf aber nicht vergessen werden, worum es eigentlich geht.
Die Freizügigkeit und die mit ihr verbundenen anderen sechs Verträge der Bilateralen I sind eine entscheidende Stütze für Wachstum und Wohlstand in der Schweiz. Das aktuelle dossierpolitik von economiesuisse erläutert die Grundsätze des Freizügigkeitsabkommens sowie dessen schrittweise und kontrollierte Ausdehnung.
Die Schweizer Wirtschaft steht klar hinter beiden Geschäften. Denn die Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit sind durchwegs positiv. Für zahlreiche offene Stellen finden Schweizer Unternehmen im Inland keine geeigneten Arbeitskräfte. Aufgrund des erweiterten Arbeitsmarktes kann eine Vielzahl dennoch besetzt werden. Dadurch können Schweizer Unternehmen Wachstumschancen konsequenter wahrnehmen und so wiederum neue Stellen schaffen. Davon profitiert die ganze Schweiz. Das Abkommen erleichtert aber nicht nur die Rekrutierung von Mitarbeitern. Es bietet auch zahlreiche Vorteile bei Einsätzen in ausländischen Tochterunternehmen und bei der Entsendung von Mitarbeitern zum Beispiel für Service-, Montage- oder Installationsarbeiten.
Doch nicht nur bezüglich Arbeitsmarkt ist die EU die mit Abstand bedeutendste Wirtschaft spartnerin der Schweiz. Über 60 Prozent der Schweizer Exporte fliessen in einen der 27 EU-Mitgliedstaaten. Aufgrund der bilateralen Abkommen profitiert die Schweizer Wirtschaft von einem weitgehend diskriminierungsfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt mit 490 Millionen Konsumenten. Der erweiterte Arbeitsmarkt und der privilegierte Zugang zum EU- Binnenmarkt werden auch in Zukunft zu Wachstum und Wohlstand in der Schweiz beitragen. Die Mitglieder der Wirtschaftsdachverbände fordern entsprechend unisono die Weiterführung und Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf alle EU-Mitglieder.



