Konkurseröffnung über die Krankenkasse KLuG: Versichertenschutz ist weiterhin gewährleistet

09.01.2026 | 08:57 Uhr | BAG

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


Bundesamt für Gesundheit BAG
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09.01.2026, Bern — Auf Verlangen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wurde am 5. Januar 2026 der Konkurs über die KLuG Krankenversicherung (KLuG) eröffnet. Alle Versicherungsverhältnisse bei KLuG endeten per 31. Dezember 2025. Die betroffenen Versicherten wurden frühzeitig informiert, damit sie fristgerecht den Beitritt zu einem neuen Versicherer nach Wahl erklären konnten. Wer von diesem Wahlrecht keinen Gebrauch machte, ist automatisch bei der Helsana Versicherungen AG nach KVG versichert. Mit dieser Lösung bleibt der Versicherungsschutz lückenlos gewährleistet.

Die KLuG mit Sitz in Zug befand sich seit einiger Zeit in einer sehr schwierigen finanziellen Situation. Im Juni 2025 kam es zu einer unerwarteten und entscheidenden Verschlechterung der Finanzlage, als bekannt wurde, dass Leistungen in erheblicher Höhe buchhalterisch nicht erfasst worden waren. Am 6. August 2025 hat das BAG der KLuG Krankenversicherung deshalb die Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung per 31. Dezember 2025 entzogen, die Insolvenz des Versicherers festgestellt und die Leistungspflicht des Insolvenzfonds angeordnet. Die KLuG hat zudem ihre Versicherten individuell über die Situation informiert.

Die KLuG hat seither den gesetzeskonformen Betrieb plangemäss bis Ende 2025 aufrechterhalten. Die KLuG-Versicherten konnten die neue Krankenkasse per 1. Januar 2026 frei wählen. Wer von diesem Wahlrecht keinen Gebrauch gemacht hat, ist bei der Helsana Versicherungen AG nach KVG versichert.

Nachdem mit dieser Lösung eine lückenlose Weiterversicherung gewährleistet werden konnte, hat das BAG die Konkurseröffnung über die KLuG verlangt. Dies erfolgte in Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des BAG beim Kantonsgericht Zug als zuständigem Konkursgericht. Der Konkurs wurde daraufhin mit Wirkung ab 5. Januar 2026/14.00 Uhr eröffnet.

Wegen verschiedener Vorkommnisse im Zusammenhang mit den buchhalterisch nicht erfassten Leistungen hat das BAG zudem eine Strafanzeige eingereicht.

Schutz der Versicherten ist gewährleistet
Für alle Behandlungen, die im Jahr 2025 durchgeführt wurden, übernimmt subsidiär der Insolvenzfonds die Kosten für die versicherten Leistungen.

Die entsprechenden Rechnungen für Leistungen mit Behandlungsdatum bis zum 31. Dezember 2025 können weiterhin wie bisher (elektronisch oder postalisch) an KLuG adressiert werden. Rechnungen mit Behandlungsdatum ab dem 1. Januar 2026 müssen dem neuen Versicherer eingereicht werden.

Die KLuG hat neben der Durchführung der sozialen Krankenversicherung auch Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für andere Versicherer vermittelt und betreut. Für diese Produkte bleibt der Versicherungsschutz sowie die Leistungsvergütung durch den jeweiligen Versicherer weiterhin gewährleistet

Aufsicht über die Krankenversicherungen
Das BAG übt die Aufsicht über die Krankenkassen aus, die im Bereich der sozialen Krankenversicherung tätig sind. Es hat den gesetzlichen Auftrag, die Interessen der Versicherten zu schützen, unter anderem durch die Überwachung der finanziellen Sicherheit der Versicherer. Von Gesetzes wegen kann das BAG die Insolvenz eines Versicherers feststellen, wenn dieser in absehbarer Zeit nicht mehr in der Lage sein wird, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, oder wenn über ihn der Konkurs eröffnet worden ist. Damit der Konkurs über eine Krankenkasse eröffnet werden kann, muss das BAG entweder einem Konkursantrag des Versicherers zustimmen oder selbst die Konkurseröffnung über den Versicherer beantragen. Die Aufsicht des BAG über eine Krankenkasse endet mit dem vollständigen Entzug der Bewilligung zur Durchführung der obligatorischen Krankenversicherung.


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