Seit 2012 rechnen die Schweizer Akutspitäler stationäre Leistungen nach diagnoseabhängigen Fallpauschalen (DRG) ab. Im Zuge der Einführung des neuen Vergütungssystems hat der Bundesrat im Sommer die Details der Rechnungsabwicklung zwischen den Spitälern und Krankenversicherern definiert. Danach sind die Krankenversicherer verpflichtet, Spitalrechnungen zu Lasten der obligatorischen Grundversicherung datenschutzkonform über eine dafür zertifizierte Datenannahmestelle abzuwickeln. Im Gegenzug sind die Spitäler verpflichtet, dem Krankenversicherer mit jeder Rechnung die entsprechenden Diagnosen und Prozeduren zu liefern, die für eine ordentliche Rechnungskontrolle erforderlich sind.
Rechnungskontrolle unter höchstem Datenschutz
Mit ihrer am 14. Dezember zertifizierten DRG-Datenannahmestelle erfüllt Helsana die vom Bundesrat verlangten Anforderungen vollständig. Die Datenannahmestelle wurde durch die Schweizer Zertifizierungsstelle der KPMG AG zertifiziert. Dadurch ist es Helsana ab dem 1. Januar 2013 möglich, die Spitalrechnungen systematisch zu prüfen und zu vergüten. Die Zertifizierung umfasst sowohl die elektronische (Standard XML 4.4) wie auch die physische Datenannahme nach SwissDRG. Sämtliche Akutspitäler wurden diese Woche von Helsana über die ab Neujahr geltende Rechnungsannahme informiert.
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