29.09.2009, Coop hebt die Lohnsumme per 1. Januar 2010 an. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Bruttomonatslohn bis CHF 5'999.- erhalten mehr Geld für ihre geleistete Arbeit. Die tieferen Lohnsegmente bis zu einem Bruttomonatslohn von CHF 4’499.- erhalten eine fixe Lohnerhöhung von CHF 40.- pro Monat (x13). Zudem wird der Mindestlohn um CHF 100.- angehoben.
Dies ist das Ergebnis der konstruktiv und offen geführten Lohnverhandlung zwischen Coop und ihren Sozialpartnern KV Schweiz, SYNA/OCST, UNiA und dem Verein der Angestellten Coop (VdAC).
Alle Mitarbeitenden mit einem Bruttomonatslohn bis CHF 4'499.- und Eintrittsdatum vor dem 1. Juli 2009 erhalten eine fixe monatliche Lohnerhöhung von CHF 40.- pro Monat (x13). Damit verfolgt Coop erneut die konsequente Anhebung der tieferen Lohnsegmente. Angestellte mit einem Bruttomonatslohn zwischen CHF 4'500.- und CHF 5'999.- bekommen eine individuelle Lohnerhöhung von maximal 0,75 %.
Für die Mitarbeitenden im GAV mit einem Bruttomonatslohn ab CHF 6’000.- und für Mitarbeitende in den Managementstufen gibt es zu Gunsten der tieferen Lohnklassen keine Lohnerhöhung.
Ebenfalls erfahren die im GAV definierten Referenzlöhne sowie der Mindestlohn Anpassungen nach oben:
Angelernte/Betriebsmitarbeitende CHF 3'700.- (= Mindestlohn) (vorher CHF 3'600.-) Zweijährige Grundbildung CHF 3'800.- (vorher CHF 3'700.-) Dreijährige Grundbildung CHF 4'000.- (vorher CHF 3'900.-) Vierjährige Grundbildung CHF 4'100.- (bleibt unverändert)
Weiter wird ebenfalls der Stundenlohn für Mitarbeitende im GAV auf CHF 20.80 erhöht (vorher CHF 20.30).



