Aussergerichtliche Einigung
Die Bank Linth entschied sich Ende 2013 am US-Steuerprogramm in der Kategorie 2 teilzunehmen; das geschah nach dem Vorsichtsprinzip und im Interesse einer abschliessenden Regelung. Dieses Programm enthält Vorgaben und Bedingungen, unter denen Schweizer Banken ihre steuerrechtliche Situation direkt mit den US-Behörden regeln können.
Nach intensiven Gesprächen erzielte die Bank Linth mit dem US- Justizdepartement eine aussergerichtliche Einigung. Damit kann die Bank Linth die US-Steuerthematik endgültig abschliessen.
Ausblick 2015
Die Bezahlung des Betrags von rund CHF 3.9 Mio. an die US-Behörden ist durch bereits gebildete Rückstellungen und die Auflösung von Reserven für allgemeine Bankrisiken gedeckt. Die Einigung mit den US-Behörden wird das Jahresergebnis 2015 der Bank Linth nicht wesentlich beeinflussen.
Wichtige Termine
Dienstag, 18. August 2015, Halbjahresergebnis 2015
Medienkontakt:
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