11.12.2015, Die Bank Coop erzielt mit der amerikanischen Justizbehörde (DoJ) eine Einigung in der US-Steuerthematik und verpflichtet sich zu einer einmaligen Zahlung von 3.233 Mio. USD. Dieser Betrag ist durch bereits getätigte Rückstellungen gedeckt und hat keinen Einfluss auf das Jahresergebnis 2015.
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Mit der Unterzeichnung eines Non-Prosecution Agreements (NPA) schliesst die Bank Coop mit den US-Behörden eine Vereinbarung zur Bereinigung der Steuerthematik mit den USA ab. Diese Einigung erfolgte im Rahmen des zwischen den US- und Schweizer Behörden ausgehandelten US-Programms vom August 2013.
Die Bank Coop leistet eine einmalige Zahlung von 3.233 Mio. USD. Dieser Betrag sowie die substantiellen Kosten für den Abklärungs- und Untersuchungsaufwand sind durch die bereits im Abschluss 2013 gebildeten Rückstellungen von 9 Mio. CHF gedeckt. Das Jahresergebnis 2015 wird dadurch nicht belastet.
Das DoJ rechnet der Bank Coop die gute Kooperation an. Das US-Geschäft stand nie im geschäftspolitischen Fokus der Bank.
Die Bank Coop hatte sich im Dezember 2013 entschieden, in der Kategorie 2 des US-Programms zur Beilegung des Streits über die Annahme unversteuerter Gelder teilzunehmen.
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