Dank der Einrichtung einer stationären Filiale könnten Medikamente online bestellt werden mit der Option, die Medikamente abzuholen, teilte Zur Rose am Dienstag mit. Das gelte auch für rezeptfreie Medikamente, deren Versand aufgrund des Bundesgerichtsurteils vom 29. September verunmöglicht wurde.
Die Eröffnung des ersten Ladengeschäftes im August 2016 am Bahnhof Bern bezeichnete die Versandapotheke als ersten Umsetzungsschritt einer "Omnichannel-Strategie". Künftig wolle die Zur Rose Medikamente sowohl über den stationären Kanal als auch den Onlinekanal verkaufen. In der Filiale sollen die gleichen Konditionen angeboten werden wie in der Versandapotheke.
Medikamentenversand: "Restriktive Handhabung"
Dem Verbot des Versandes rezeptfreier Medikamente waren zwei Rekurse von Swissmedic und PharmaSuisse gegen die Versandapotheke Zur Rose vorangegangen. Dadurch wurde die Erlaubnis zum Versand von rezeptfreien Medikamenten, welche der Kanton Thurgau der Versandapotheke gegeben hatte, ausser Kraft gesetzt.
Die Bundesrichter betonten, dass die schweizerische Gesetzgebung den Verkauf von Medikamenten via Versand grundsätzlich verbiete. Ausnahmen müssten sehr restriktiv gehandhabt werden und Rezepte seien obligatorisch. Bei der Versandapotheke Zur Rose verschreibt ein eigens beauftragter Arzt Medikamente auf Basis eines Fragebogens, ohne dass er die Patienten persönlich kennt. Dem Bundesgericht reicht das als Sicherheitsmassnahme nicht aus.
Die Versandapotheke Zur Rose bedauert den Entscheid des Bundesgerichtes. Damit werde der Versand von rezeptfreien Medikamenten faktisch verunmöglicht und Kunden würden "dazu aufgefordert", auf ausländische Anbieter auszuweichen.
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