15.09.2009, Bern - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 14. September 2009 eine Untersuchung gegen ETA Manufacture Horlogère Suisse SA (ETA), eine Tochtergesellschaft der Swatch Group, eröffnet. Die Untersuchung soll zeigen, ob das Verhalten von ETA auf dem Markt für mechanische Uhrwerke gegen das Kartellgesetz verstösst.
Nachdem ETA im Herbst vergangenen Jahres ihren Kunden für das Jahr 2009 Preiserhöhungen und Änderungen der Zahlungskonditionen für Uhrwerke bekannt gegeben hatte, gingen beim Sekretariat diverse Klagen ein. Eine im November 2008 eröffnete Vorabklärung hat Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ETA auf dem Markt für mechanische Uhrwerke seine möglicherweise bestehende marktbeherrschende Stellung missbraucht.
Die Untersuchung soll nun zeigen, ob das Verhalten ein kartellrechtlich unzulässiger Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob eine Bevorzugung von konzerninternen Uhrenmarken gegenüber Drittbezügern besteht.
ETA war bereits vor ein paar Jahren Adressatin eines Verfahrens vor der Wettbewerbsbehörde. Gegenstand der damaligen Untersuchung war die Ankündigung von ETA, die Liefermengen von Ebauches per 1. Januar 2003 zu reduzieren und die Lieferungen ab dem Jahre 2006 gänzlich einzustellen. Unter Ebauches sind die rohen Bestandteile eines mechanischen Uhrwerks in Form eines Bausatzes zu verstehen. Zusammen mit dem Assortiment (regulierender Bestandteil eines mechanischen Uhrwerks) ergibt jener Bausatz das mechanische Uhrwerk. Das Verfahren endete 2004 mit einer einvernehmlichen Regelung zwischen der Wettbewerbskommission und ETA. Diese enthielt im Wesentlichen eine Lieferverpflichtung zu Lasten von ETA, ihre bisherigen Kunden bis Ende des Jahres 2010 mit Ebauches weiter zu beliefern.



