17.02.2012, Bern (awp) - Das Sekretariat der Wettbewerbskommission der Schweizerischen Eidgenossenschaft WEKO hat bei den Glasfaser-Kooperationsverträgen für die Stadt Genf und den Kanton Freiburg Kartellabreden festgestellt, die wirksamen Wettbewerb beseitigen können. In der Folge könnten die Verträge nicht im Voraus sanktionsbefreit werden, teilte das Sekretariat am Freitag mit. Im Anschluss an die gleiche Feststellung bei Verträgen in Basel, Bern, Luzern und Zürich seien diese geändert worden.
Mit der Analyse werden die Kooperationen zwar nicht verboten, das Sekretariat weist die Unternehmen aber darauf hin, wie die Projekte den Wettbewerb beeinträchtigen können. In beiden Kooperationen seien Vertragsklauseln enthalten, die Abreden über Mengen und Preise darstellten und den angestrebten Wettbewerb stark beeinträchtigen könnten, heisst es weiter.
In Genf haben SIG und Swisscom kritische Vertragsbestimmungen von der WEKO vorab überprüfen lassen um so eine rechtsverbindliche Sanktionsbefreiung für die gesamte Vertragslaufzeit von rund 40 Jahren zu erhalten. Diese Bestimmungen sehen insbesondere Ausgleichzahlungen vor, welche den Anreiz der Partner, die volle Kapazität der Netzinfrastruktur zu nutzen, schwächen können. Das Sekretariat der Weko bedauert, dass SIG und Swisscom trotz intensiver Gespräche keine Möglichkeit gesehen hätten, sämtliche wettbewerbsrechtlich heiklen Klauseln abzuändern.
Im Kanton Freiburg haben die Stromunternehmen Groupe E und Swisscom ein Gemeinschaftsunternehmen als Kooperationsmodell gewählt. Beanstandet wurden dabei Klauseln, die unter anderem für Vorleistungsprodukte für rund 40 Jahre fixe Verkaufspreise und Mindestabnahmenmengen vorsahen.
Mit dem Abschluss des Verfahren wird der Bau der Glasfasernetzte nicht behindert. Es liege nun aber bei den Unternehmen für einen wettbewerbskonformen Betrieb der Glasfasernetzte zu sorgen, heisst es. Sollte dies nicht der Fall sein und sollte die WEKO beim Betrieb Verstösse gegen das Kartellgesetz feststellen, werde die Behörde eingreifen.
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