Die Unia-Delegierten der MEM-Industrie haben gestern an einer Konferenz in Bern ihre Position für die bevorstehenden Lohnverhandlungen festgelegt. Mehrere Personalvertreter gaben dabei ihrer Empörung über den völlig unverständlichen Verzicht auf Lohnerhöhungen Ausdruck, den «Angestellte Schweiz» bekannt gegeben haben. Der Entscheid sei ein Rückenschuss, welcher die Verhandlungsposition der Personalkommissionen und Gewerkschaften schwäche. Die Haltung des Angestelltenverbandes sei auch wirtschaftlich nicht begründbar, da viele Betriebe sich auch in der Krise gut hielten oder in der Hochkonjunktur satte Polster angehäuft hätten.
Selbst in Betrieben, welche die Krise stark spürten, erreiche man mit einem Lohnstopp gar nichts. Zur Überbrückung konjunktureller Einbrüche könnten solche Betriebe auf Kurzarbeit zurückgreifen, Knowhow erhalten und in die Weiterbildung der Belegschaft investieren, um sich für den nächsten Aufschwung in eine gute Ausgangslage zu bringen. Wenn schon – so ein Delegierter – brauche es eine Korrektur bei den übertriebenen Bezügen des Managements. Aber die einfachen Arbeitnehmenden hätten eine anständige Reallohnerhöhung verdient.
Die Kaufkraft stärken
Für die Vertreter der Personalkommissionen ist klar, dass sich die Arbeitgeber mit einer Nullrunde letztlich ins eigene Fleisch schneiden würden. Denn angesichts der explodierenden Krankenkassenprämien, der steigenden Arbeitslosigkeit und teuren Pensionskassensanierungen können jetzt nur angemessene Reallohnerhöhungen die Kaufkraft stützen und dafür sorgen, dass die Wirtschaft rasch aus dem konjunkturellen Wellental kommt.
Die Personalkommissionen werden darum mit Unterstützung der Unia auch dieses Jahr für angemessene, der Situation ihrer Betriebe angepasste Lohnerhöhungen kämpfen. Für die bevorstehenden Verhandlungen verabschiedete die Unia-Konferenz heute folgende Leitlinien: Reallohnerhöhung bis 2 Prozent. Die Forderung orientiert sich am konkreten Geschäftsgang, der Produktivitätsentwicklung, der finanziellen Situation und insbesondere an der Lohnentwicklung des jeweiligen Unternehmens über die letzten Jahre. Überprüfung und Anpassung der Frauenlöhne, um die immer noch bestehenden und teilweise gesetzeswidrigen Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern abzubauen. Keine Mindestlöhne unter 4500 Franken pro Monat (x13) für Gelernte bzw. unter 3800 Franken pro Monat (x13) für Ungelernte.



