16.01.2014, Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat mit Unterstützung des Bundesamtes für Energie BFE die Informations-Broschüre «Preisbekanntgabe für Motorfahrzeuge» erarbeitet. Die Broschüre enthält Informationen zur Preisanschrift und den werberechtlichen Vorgaben, die im Zusammenhang mit dem Motorfahrzeughandel eingehalten werden müssen.
Die neue Broschüre unterstützt die Werbetreibenden, Garagisten, Importeure, Pneuhändler und andere Anbieter im Alltag bei Fragen zur Preisbekanntgabe von Waren und Dienstleistungen rund um das Motorfahrzeug. Den kantonalen Vollzugsbehörden dient die Broschüre als Leitfaden bei der Anwendung der Preisbekanntgabevorschriften. Sie enthält auch Informationen und Anwendungsbeispiele betreffend die Energieetikette, wie sie in der Energieverordnung festgelegt ist.
Werbung spielt im Handel mit Motorfahrzeugen eine besondere Rolle. Die Broschüre widmet sich entsprechend eingehend den werberechtlichen Vorgaben, die bei der Bewerbung von Motorfahrzeugen, Pneus, Leasingangeboten und Serviceleistungen zu beachten sind. Auch hier sind die im Zusammenhang mit der Energieverordnung zu respektierenden Werbevorschriften eingebunden.
Das SECO ist zuständig für die Aufsicht über den Vollzug der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) in den Kantonen. Es ist die Koordinations- und Fachstelle für die kantonale Gewerbepolizei, Branchenverbände, Konsumentenorganisationen und die Wirtschaft. Die kontinuierliche Überwachung und die praktische Umsetzung der korrekten Preisanschrift ist den Kantonen übertragen. Für die Vollzugskontrolle im Bereich der Energieverordnung ist das BFE zuständig.
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