Ausgebildet von der Polizei und ausgerüstet vom TCS
Die Schülerlotsinnen und - lotsen kamen in der Schweiz erstmals in den 1950er-Jahren zum Einsatz und gehören zur Erinnerung von Vielen. Die Freiwilligen werden von der Kantons- oder Gemeindepolizei ausgebildet, bevor sie für die Schulwegsicherung eingesetzt werden. Der TCS ist seit Jahrzehnten in diesem Bereich engagiert und stellt insbesondere die Ausrüstung zur Verfügung, welche die Freiwilligen für ihre Aufgabe benötigen (Winkerkelle, Warnschutzweste, Schutzjacke, Schutzkappe) sowie alle nützlichen Informationen für ihre Ausbildung.
Der TCS verwaltet auch den Versicherungsschutz der Lotsinnen und Lotsen
Seit Anfang 2023 verwaltet der TCS im
Auftrag des Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) die Unfall-Zusatzversicherung und die Haftpflicht-
Versicherung der Schülerlotsinnen und -lotsen auf einer neuen, eigens dafür eingerichteten Plattform.
Die Gemeinden und Polizeidienststellen sind aufgefordert, ihre Lotsinnen und Lotsen unter diesem
Link zu registrieren:
Verhaltensregeln für Schülerlotsinnen und -lotsen
Schülerlotsinnen und -lotsen:
- halten sich strikt an die Anweisungen der Polizei,
- finden sich vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss an der angegebenen Stelle ein,
- tragen die ihnen ausgehändigte Ausrüstung,
- berücksichtigen stets den Bremsweg von Fahrzeugen und vermeiden es, schwere Fahrzeuge (Lkws, Busse usw.) anzuhalten,
- geben klare und eindeutige Zeichen,
- bemühen sich um einen freundlichen Umgang mit den Kindern und tragen so zur Verkehrserziehung bei (beispielsweise am Rand des Trottoirs warten, nicht einfach losrennen),
- halten auch Erwachsene dazu an, sich vorbildlich zu verhalten,
- nehmen bei Problemen Kontakt mit der zuständigen Polizei auf.
Pressekontakt:
Vanessa Flack, Mediensprecherin TCS
Tel. 058 827 34 41 |
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