15.12.2010, Im vergangenen Juni hat die ElCom die Tarife des Übertragungsnetzes für 2011 vorsorglich abgesenkt. Inzwischen hat die ElCom die Überprüfung abgeschlossen und senkt die Netznutzungskosten 2011 definitiv um 18% von 350 auf 288 Mio. CHF. Swissgrid legt vor allem aus formalen Gründen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die ElCom- Verfügung vom 11. November 2010 ein.
Das Beschwerdeverfahren 2009 ist noch immer vor Bundesverwaltungsgericht hängig. Das heisst, dass wesentliche Punkte bezüglich der korrekten Anwendung des Stromversorgungsgesetzes und der entsprechenden Verordnung bei der Tarifberechnung noch offen sind. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen und zur Behandlung von weiteren Grundsatzfragen bittet Swissgrid deshalb erneut das Bundesverwaltungsgericht um Klärung.
Für die Endkunden hat die Beschwerde von Swissgrid keinen unmittelbaren Einfluss. Swissgrid bringt unabhängig davon ab 1. Januar 2011 die Tarife gemäss ElCom-Verfügung zur Anwendung.
Ziel von Swissgrid ist, die Versorgungssicherheit in der Schweiz langfristig zu gewährleisten. Dies setzt eine nachhaltige Investitionsstrategie voraus. Zwischen 6 bis 7 Milliarden Franken müssen bis 2030 in die Erneuerung und den Ausbau des Netzes aufgewendet werden. Swissgrid beabsichtigte bei der Tarifgestaltung für 2011, Auktionserlöse zu einem deutlich grösseren Anteil als im Vorjahr für die dringend notwendigen Investitionen ins Übertragungsnetz zu verwenden. Leider ist dies mit dem ElCom-Entscheid nicht möglich, da dieser vorgibt, dass die Auktionserlöse in einem wesentlich grösseren Umfang als vorgesehen für kurzfristige Tarifsenkungen zu verwenden sind.
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