Als nationale Akteure im Glasfasermarkt, die gemeinsam mit Energieversorgern und lokalen Partnern nachhaltige, offene Netzinfrastrukturen aufbauen und vermarkten, unterstützen wir gezielte Fördermassnahmen für Regionen, in denen sich der Ausbau nicht eigenwirtschaftlich realisieren lässt.
Vermeidung von Marktverzerrungen und Verzögerungen privater Investitionen
Entscheidend wird dabei sein, dass das Förderprogramm strikt auf diejenigen Gebiete beschränkt bleibt, in denen nachweislich keine eigenwirtschaftliche Erschliessung erfolgen kann. Eine staatliche Unterstützung darf keinesfalls falsche Anreize setzen und bestehende oder bereits geplante privatwirtschaftliche Ausbauprojekte verlangsamen oder verdrängen.
Um dies sicherzustellen, sind aus unserer Sicht folgende Punkte essenziell:
- Transparenz über bestehende Ausbaupläne:
Es muss klar definiert werden, in welchen Regionen keine privatwirtschaftlichen Investitionen geplant sind, um Mitnahmeeffekte und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
- Koordination mit Marktteilnehmern:
Eine enge Abstimmung mit bestehenden Netzbetreibern und Infrastrukturanbietern ist notwendig, um Parallelstrukturen zu verhindern und Synergien zu nutzen.
- Schnelle und unbürokratische Umsetzung:
Die Fördermechanismen müssen effizient gestaltet werden, sodass die zur Verfügung gestellten Mittel rasch und gezielt dort eingesetzt werden, wo sie den grössten Nutzen bringen.
Aktive Beteiligung an der Vernehmlassung
Die Swiss Fibre Net AG und die Swiss FibreCo AG werden sich aktiv in die Vernehmlassung einbringen, um sicherzustellen, dass das BBFG eine nachhaltige und faire Lösung für den Glasfaserausbau in der Schweiz bietet. Wir stehen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Bund, den Kantonen und weiteren Marktakteuren, um eine zukunftsfähige Breitbandstrategie zu gewährleisten. Wir freuen uns darauf, unsere langjährige Erfahrung in den Dialog einzubringen und die digitale Infrastruktur der Schweiz weiter voranzutreiben
Medienkontakt:
Andreas Waber,
CEO Swiss Fibre
Net AG
+41 79 668 90 78





