Der Preisüberwacher hat heute eine Vergleichstudie zu den Internetzugängen in der Schweiz und den umliegenden Ländern veröffentlicht. Mit Bezug auf diese Studie bestätigt der Preisüberwacher in seinem aktuellen Newsletter die Notwendigkeit einer raschen Revision des Fernmeldegesetzes, auch um die strukturellen Mängel des Fernmeldemarktes nicht für die neuen Glasfasernetze zu wiederholen. Nicht erwähnt bleibt jedoch, dass gemäss Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 8. April 2011 die Anpassung der Berechnungsmethodik LRIC bereits auf Verordnugnsstufe und nicht erst auf Gesetzesstufe erfolgen kann. Auch in der Politik werden Stimmen laut, diesen Missstand durch eine Anpassung der Fernmeldedienstverordnung zu beheben. Ein politischer Vorstoss von Ständerat Lombardi wurde hierzu im September 2011 eingereicht. Sunrise ist überzeugt, dass der Bundesrat nun endlich handeln und in der laufenden Verordnungsrevision die Kostenmethodik umgehend anpassen wird. Die überhöhten Zugangspreise führen auch zu einer Wettbewerbsverzerrung im Geschäftskundenbereich. Hierzu ist eine Anzeige von Sunrise bei der Weko hängig.
Warnend verweist der Preisüberwacher auf den hohen Marktanteil von Swisscom im Breitbandmarkt, der entgegen der Entwicklung in vollständig liberalisierten Ländern weiterhin wächst. Nicht erwähnt bleibt, dass sich diese massiven Kostenvorteile der Swisscom auch im Mobilfunkmarkt zeigen. Die rund 60% Marktanteil von Swisscom führen zu einem Kostenvorteil, der den Wettbewerb immer mehr behindert.
Sunrise unterstützt die Forderungen des Preisüberwachers, endlich die strukturellen Mängel im Fernmeldemarkt zu beseitigen, um einen effizienten Wettbewerb zu ermöglichen.
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