Die Aufmachung als Doppelseite, das praktisch identische Layout, sowie die sachliche Tonalität der «Artikel» zeigen aber worum es wirklich geht: Den Lesern soll nicht auffallen, dass sie eine Werbeanzeige lesen. Der Konsumentenschutz veröffentlicht heute einen offenen Brief an Tamedia- Präsident Pietro Supino.
Leserinnen und Leser erhalten bei der Lektüre der Seiten 8 und 9 des "Tagesanzeigers" vom 13. Mai 2019 den Eindruck, einen sachlich korrekten, ausgewogenen, relevante Artikel vor sich zu haben, der den journalistischen Standards des Tages-Anzeigers entspricht. Auftraggeberin der Artikel ist jedoch die Swisscom.
Tamedia riskiert Vertrauensverlust
Dem Konsumentenschutz ist bewusst, dass Medienhäuser wegen Rückgängen von Abonnenten der Printausgaben und rückläufigen Inserate unter starkem finanziellen Druck stehen.
Dies entbindet Verleger und Journalisten jedoch nicht von der Verantwortung, redaktionelle und werberische Texte strikte voneinander zu trennen.
Tun sie dies nicht, nehmen sie in Kauf, dass die Leser das Vertrauen in diese Publikationen verlieren und keinen Grund mehr sehen, um für Journalismus zu bezahlen. Sara Stalder, Geschäftsleiterin Konsumentenschutz: "Tamedia riskiert einen Vertrauensverlust seiner Leserinnen und Leser.
Wir fordern den Verlag öffentlich dazu auf, bezahlte Artikel in seinen Publikationen so zu kennzeichnen, dass sie unmittelbar und klar als solche erkennbar sind."
Medienkontakt:
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