Für die Konsumentinnen und Konsumenten und auch für Unternehmen bietet der digitale Identitätsnachweis einen Zeit-, Kosten- und Sicherheitsgewinn. Die Stiftung für Konsumentenschutz befürwortet deshalb grundsätzlich die baldige Schaffung einer digitalen Identität. Die Erfordernisse werden in einem neuen Gesetz, dem E-ID-Gesetz, festgeschrieben. Die Vernehmlassung ist in vollem Gange, die Frist läuft am 29. Mai 2017 ab. Noch bevor aber der politische Prozess richtig an Fahrt gewonnen hat, lancieren Post und SBB heute die Swiss-ID. Die Unternehmen möchten sich das Geschäft mit dem Identitätsnachweis der Bürgerinnen und Bürger nicht entgehen lassen und schaffen deshalb Fakten.
Profit mit der Identität?
Identitätsnachweise und deren Verwaltung sind eigentlich Staatsaufgaben. Aus Kostengründen, und vermutlich auch, weil den Behörden der Mut fehlte, delegierte der Bund die Schaffung der digitalen Identität an die Privatwirtschaft. So arbeiten andere Schweizer Grossunternehmen intensiv an Konkurrenzprodukten zur SwissID von Post und SBB. Swisscom, UBS und Crédit Suisse präsentieren beispielsweise wohl in Bälde ebenfalls eine digitale ID. Die digitale Bestätigung der Identität durch private Unternehmen ist aber uneinheitlich und sie wird marktwirtschaftlichen Mechanismen unterworfen. Es ist zu bedenken, dass eine digitale ID sowohl der Identifikation beim Online-Shopping, als auch zur Ausübung von staatsbürgerlichen Tätigkeiten wie Wahlen, Abstimmungen oder Steuern dient. Sara Stalder, Geschäftsleiterin ist deshalb überzeugt: „Ich glaube nicht, dass die Konsumentinnen und Konsumenten langfristig Vertrauen zu profitorientiert getriebenen Identitätsnachweisen schöpfen. Der Staat muss diese Aufgabe bei sich behalten.“
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