27.05.2008, Bern. Der turkmenische Wirtschafts- und Entwicklungsminister, Gurbanmyrat Gurbanmyradow, und der Schweizer Botschafter Christian Meuwly haben am 15. Mai 2008 in Aschgabat ein Abkommen zwischen der Schweiz und Turmenistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen unterzeichnet.
Die wichtigsten Bestimmungen des Abkommens betreffen die Behandlung ausländischer Investitionen durch den Gaststaat, den Transfer von Kapitalien und Investitionserträgen, die Entschädigung bei allfälligen Enteignungen sowie die Streitbeilegung.
Mit diesem Abkommen wollen die Schweiz und Turkmenistan die Rechtsstellung ihrer Investoren verbessern und ein günstiges Klima für ausländische Kapitalanlagen schaffen. Das neue Abkommen reiht sich in die Anstrengungen Turkmenistans ein, das Land für ausländische Investitionen attraktiver zu machen. Auf Schweizer Seite verstärkt es das bestehende Netz bilateraler Investitionsschutzabkommen, das rund 120 Länder umfasst.
Turkmenistan ist bei den multilateralen Finanzinstitutionen, Internationaler Währungsfonds, Weltbank und Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, in derselben Stimmrechtsgruppe wie die Schweiz.



