Beim Beschluss zu Südkorea handelt es sich um ein Gesuch für die Ausfuhr von Baugruppen und Ersatzteilen zu Fliegerabwehrsystemen im Umfang von 1,3 Millionen Franken. Für Saudi- Arabien wurden zwei Gesuche gutgeheissen. Diese betreffen die Ausfuhr von 120 Maschinenpistolen und von Waffenzubehör im Wert von rund 870'000 Franken.
In Bezug auf Ägypten befand der Bundesrat über drei Gesuche. Er bewilligte die Ausfuhr von 2 Maschinenpistolen und Granatwerfern mit Zubehör und Munition zu Testzwecken im Hinblick auf eine allfällige Beschaffung, von 123 Sturmgewehren mit Ersatzteilen und Zubehör sowie von Bestandteilen für die Herstellung von Munition für Panzerabwehrwaffen. Die Lieferungen im Gesamtwert von rund 1,4 Millionen Franken sind für das ägyptische Verteidigungsministerium bestimmt.
Der Bundesrat führt mit diesen Entscheiden seine Praxis betreffend Kriegsmaterialausfuhren nach Südkorea, Saudi-Arabien und Ägypten fort. Er wird die innenpolitische Situation in diesen Staaten und die regionalen Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen.
Gemäss der Verordnung über das Kriegsmaterial ist bei der Bewilligung von Auslandsgeschäften auch die Haltung der Länder, die sich zusammen mit der Schweiz an internationalen Exportkontrollregimes beteiligen, zu berücksichtigen. Im Vordergrund stehen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diese haben im Jahr 2006 Rüstungsexporte nach Südkorea in der Höhe von 910 Millionen Euro, nach Saudi-Arabien von 1,2 Milliarden Euro und nach Ägypten von 212 Millionen Euro bewilligt.



