Um die möglichen Konflikte zu illustrieren, zitierte die Zeitung Aussagen, die aus einer privaten Facebook- Gruppe stammten, die als Selbsthilfegruppe für Gastfamilien eingerichtet worden war. Im Artikel waren die Aussagen zwar anonymisiert. Die Personen, die in der Facebook-Gruppe aktiv waren, wussten jedoch nicht, dass ein Journalist in der Gruppe auf Recherche war, und ebenso wenig, dass ihre Äusserungen verwendet werden würden.
Der Journalist hatte es unterlassen, sich als Journalist zu erkennen zu geben, was
der Schweizer Presserat rügt. Dies ist die Pflicht eines jeden Journalisten, der im Rahmen einer Recherche
Informationen und Meinungen einholt - unabhängig davon, ob es offline oder online geschieht
Schweizer Presserat
Ursina Wey
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