Bildquelle: Kantonale Verwaltung Schaffhausen
20.05.2026, Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage zur Umsetzung der Motion Nr. 2020/17 betreffend «Weinautomaten mit Alterskontrollen legalisieren». Mit einer Änderung des Gastgewerbegesetzes soll der Verkauf von Alkohol mittels Automaten unter Beachtung der Bedürfnisse der Prävention, des Jugendschutzes sowie der öffentlichen Ruhe und Ordnung ermöglicht werden.
Die Motion Nr. 2020/17 von Marcel Montanari fordert die Aufhebung des Verbots des Verkaufs von Weinen mittels Automaten mit Alterskontrolle und hierfür eine Änderung von Art. 15 Abs. 2 des Gastgewerbegesetzes. Nachdem die Motion Nr. 2020/17 vom Kantonsrat für erheblich erklärt und in offener Form überwiesen wurde, hat der Regierungsrat eine Vorlage zur Änderung des Gastgewerbegesetzes verabschiedet, welche der Prävention, der öffentlichen Ruhe und Ordnung sowie dem Jugendschutz Rechnung trägt.
In Erfüllung der Motion wird das bisherige Abgabeverbot von Alkohol mittels Automaten aufgehoben und der Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken mittels Automaten ermöglicht. Zugleich werden besondere Vorgaben betreffend den Betrieb von Automaten mit Alkoholverkauf statuiert. So ist der Verkauf von gebrannten Wassern (inkl. Spirituosen) und Alkopops an Automaten untersagt und der Betrieb von Automaten mit Alkoholverkauf ist nur erlaubt, wenn die Alterskontrolle sichergestellt ist. Nebst dem Hinweis auf die Jugendschutzbestimmungen sind am Automaten gut sichtbar und in gut lesbarer Schrift auch Hinweise auf die Gefahren eines übermässigen Alkoholkonsums sowie auf die kantonale Suchtberatungsstelle anzubringen.





