1999 wurde die SBB-Pensionskasse in die Eigenständigkeit entlassen. Insgesamt gab der Bund der Kasse über 12 Milliarden Franken mit auf den Weg in die Unabhängigkeit. Auf dieser Basis konnte die SBB-Pensionskasse korrekt ausfinanziert mit einem Deckungsbeitrag von 100 Prozent neu und auf einer fairen Basis starten. Doch die Kasse erwischte in ihren ersten Geschäftsjahren einen schlechten Start. Es erging ihr schon bald danach, wie vielen andern Pensionskassen auch: Im Rahmen der Börsenbaisse ab 2000 verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand, der Deckungsbeitrag sank unter 100 Prozent. Wie viele andere Pensionskassen wurde auch diejenige der SBB zum Sanierungsfall.
Das Beispiel SBB-Pensionskasse zeigt einmal mehr, wie sich staatliche Monopolisten mit einer Selbstverständlichkeit zulasten der Steuerzahler bedienen wollen: Anstatt das Heft in die Hand zu nehmen und die notwendigen Sanierungsmassnahmen in der Pensionskasse einzuleiten, rufen die SBB-Verantwortlichen nach weiteren Steuergeldern. Zusätzliche 3,2 Milliarden Franken sollten es sein. Gleichzeitig bezahlen viele dieser Steuerzahler selbst seit Jahren Sanierungszuschläge in ihre Pensionskassen oder müssen einen Leistungsabbau hinnehmen. Dies gilt auch für die Mitarbeitenden der privaten Bahnen, die bei der Pensionskasse Ascoop angeschlossen sind: Sie bezahlen seit 2006 bis auf weiteres – es wird Jahre dauern – einen Sanierungszuschlag von 1,5 Prozent des versicherten Lohns.
Kommt dazu, dass die SBB-Mitarbeitenden im Vergleich von viel besseren Leistungen ihrer Pensionskasse profitieren: Ein Lokführer der SBB kann mit einer um 18 Prozent höheren Altersrente rechnen als sein Kollege von der BLS, wie die Mittelland Zeitung gestützt auf Berechnungen einer unabhängigen Pensionskassenberatung vor wenigen Wochen aufdeckte. Die Diskrepanz beruht auf den grosszügigen Leistungen des Arbeitgebers SBB. So bezahlt dieser beispielsweise viel höhere Beiträge als die Mitarbeitenden der SBB. Selbstverständlich ist es das gute Recht der SBB, ihren Mitarbeitenden überdurchschnittliche Leistungen der Pensionskasse zu bieten, aber dies sollte nicht zulasten der Steuerzahler geschehen.
In der Pflicht stehen sowohl die Verantwortlichen der SBB als auch jene der Pensionskasse. Die SBB-Pensionskasse wurde voll ausfinanziert in die Freiheit entlassen. Doch die Kehrseite der Medaille „Unabhängigkeit und Eigenständigkeit“ ist der Wegfall der staatlichen Vollkaskoversicherung. Aus Sicht der Wirtschaft sind weitere Steuermilliarden zur Sanierung der SBB-Pensionskasse nicht zu vertreten.



