Wie bereits mehrfach angekündigt, wird der Verein Human Life International (HLI) Schweiz innert gültiger Frist nach der Veröffentlichung der Rückzugserklärug im Bundesblatt eine Beschwerde beim Bundesgericht dagegen einreichen. Letztere wird die Rückzugserklärung anfechten mit dem Ziel, die Initiative erneut zur Abstimmung zu bringen.
Unsere entsprechende, immer noch aktuelle
Medienmitteilung vom 7. Januar 2020 dazu:
Ein entsprechendes Rechtsgutachten dazu ist
bereits online veröffentlicht:
Kontakt:
Human Life International (HLI) Schweiz
Postfach 15
6300 Zug
041 710 28 48





