20.04.2011, An der Rieter-Generalversammlung vom 13. April 2011 wurde die Aufteilung des Rieter- Konzerns in zwei separate, börsenkotierte Unternehmen (Rieter und Autoneum) beschlossen. Die ebenfalls beschlossene Ausschüttung einer Sonderdividende bestehend aus sämtlichen Aktien der Autoneum Holding AG an die bestehenden Aktionäre stellt aus Sicht der Anleihensvertreterin Credit Suisse AG einen Sachverhalt dar, welcher die Anleihensgläubiger gemäss Ziff. 7(f) der Anleihebedingungen dazu berechtigt, die ausstehende CHF 250'000'000 4.50% Anleihe, fällig am 30. April 2015, vorzeitig fällig zu stellen.
Rieter und die Credit Suisse als Anleihensvertreterin haben daher beschlossen, auf den 10. Mai 2011 eine Versammlung der Anleihensgläubiger einzuberufen, an welcher die Anleihensgläubiger darüber abstimmen werden, ob die Anleihe per Datum der Ausschüttung der Sonderdividende (voraussichtlich der 13. Mai 2011) vorzeitig gekündigt und fällig gestellt und zum Nennwert zurückbezahlt werden soll. Die Gläubigerversammlung entscheidet mit der absoluten Mehrheit der vertretenen Stimmen, berechnet nach dem Nominalwert des in der Gläubigerversammlung vertretenen stimmberechtigten Kapitals.
Weitere Details können der Einladung zur Versammlung der Anleihensgläubiger, welche im SHAB publiziert wird, sowie der Broschüre für Anleihensgläubiger entnommen werden.
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