Das Hauptziel des PrSG ist klar: In der Schweiz sollen nur Produkte in Umlauf kommen, die nach «aktuellem Stand des Wissens und der Technik» die Gesundheit von Verwendern und Dritten nicht gefährden. Und dies während des ganzen Produktlebenszyklus. Das gilt auch für unentgeltlich überlassene Artikel wie Werbegeschenke. Promoswiss-Mitglieder sind als Hersteller und Importeure/Händler von Werbeartikeln Garant für die Sicherheit und beraten ihre Kunden auch hinsichtlich der Sortimentsgestaltung. Bei Direkteinkäufen ohne Kenntnis der einschlägigen Vorschriften ist jedoch Vorsicht geboten.
Hauptverantwortlich für das Inverkehrbringen sicherer Produkte ist der Hersteller. Subsidiär richtet sich das PrSG an Importeure/Händler und Erbringer von Dienstleistungen – aber auch an Firmen, die Artikel direkt einkaufen. Richtschnur für die Risikobeurteilung ist die normale, vernünftigerweise voraussehbare Verwendung des Produkts. Verschiedene Fragen sind zu klären. Wie lange kann das Produkt maximal gefahrlos gebraucht werden? Gibt es bestimmte Personengruppen wie beispielsweise Kleinkinder, die durch das Produkt besonders gefährdet sind? Der Kennzeichnung entsprechender Gefahren kommt hierbei eine wichtige Rolle zu. Warn- und Sicherheitshinweise auf der Verpackung und in Anleitungen sollen präventiv wirken.
Bei Fragen zu den Anforderungen des PrSG an Werbeartikel empfiehlt es sich, ein Promoswiss-Mitglied zu kontaktieren. Die Fachleute des Branchenverbandes beraten kompetent und erläutern, auf welche Punkte besonders zu achten ist.
Medienkontakt:
Marcel Spiess
Präsident von Promoswiss
Verband der Schweizerischen Werbeartikelindustrie
Tel 079 601 50 60
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