Erstmals seit Beginn der Erhebung im Jahr 2000 wurden innerhalb eines Jahres mehr als 50 000 Beratungen durchgeführt. Bei den 51 547 Beratungen, die 2024 im Rahmen des Opferhilfegesetzes (OHG) oder des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) erfasst wurden, waren nahezu drei Viertel der Opfer oder ihrer Angehörigen Frauen. 18% der betroffenen Personen waren zum Zeitpunkt der Beratung minderjährig und etwas weniger als die Hälfte hatte die Schweizer Staatsangehörigkeit.
46% der Beratungen betrafen eine Körperverletzung oder Tätlichkeit, bei einem Drittel ging es um Erpressung, Nötigung oder Drohung und bei 30% um strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität. Dabei ist zu beachten, dass eine Beratung in Zusammenhang mit mehreren Straftaten stehen kann.
Die Opfer gaben in 71% der registrierten Fälle an, dass sie die mutmassliche Täterin oder den mutmasslichen Täter kennen. In 78% aller Fälle war diese Person ein Mann und in knapp vier von zehn Beratungen handelte es sich dabei um den Partner oder Ex-Partner des Opfers.
8,5% höhere Entschädigungs- und Genugtuungsleistungen
2024 wurden bei den Kantonen 1098 Gesuche für Entschädigungs- oder Genugtuungsleistungen und Entschädigungsvorschüsse gestellt. 71% dieser Gesuche wurde stattgegeben.
Insgesamt entrichteten die Kantone Entschädigungsleistungen in Höhe von über 1,2 Millionen Franken und Genugtuungsleistungen in Höhe von 5,3 Millionen Franken. Dies entspricht einer Zunahme von insgesamt 8,5% gegenüber dem Vorjahr.
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BFS, Sektion Kriminalität und Strafrecht
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