Sucht Info Schweiz fordert Verbot von Happy Hours

12.08.2010 | von Sucht Schweiz

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


12.08.2010, Happy Hours, Fünfliber-Abende, Ladies Nights oder Zwei für eins. Die Lockvogelangebote in der Gastronomie animieren die Gäste, für weniger Geld mehr zu trinken. Preissensibel reagieren gerade jüngere Konsumierende. Sucht Info Schweiz fordert daher ein striktes Verbot sämtlicher Vergünstigungen für alle alkoholischen Getränke.


Sucht Info Schweiz rügt, dass das total revidierte Alkoholgesetz Lockvogelangebote wie Happy Hours zulässt. Zugaben und Vergünstigungen für Bier und Wein sind ausser freitags und samstags von 21 Uhr bis 9 Uhr des Folgetages zulässig. Diese Einschränkung ist ein Alibi: Happy Hours abends und nachts bleiben während der Woche weitgehend möglich. Zudem erlaubt der Gesetzesentwurf, vergünstigte Apéros am frühen Freitag- und Samstagabend anzubieten. Diese Angebote animieren dazu, zum gleichen Preis mehr Alkohol zu trinken. Sucht Info Schweiz fordert, dass auch Bier und Wein, gleich wie Spirituosen, nicht vergünstigt abgegeben werden dürfen. „Das Verbot für Happy Hours, Zwei für eins, Fünfliber-Abende oder All-inclusive-Anlässe sollte jederzeit für alle alkoholischen Getränke gelten“, betont Michel Graf, Direktor von Sucht Info Schweiz.

Junge Konsumierende stark betroffen
Vor allem jüngere Konsumentinnen und Konsumenten und jene, die sich an Wochenenden einen Rausch antrinken, bevorzugen billigen Alkohol. Studien belegen, dass Aktionen und Promotionen den Alkoholkonsum insbesondere bei einem jungen Publikum steigern und das Rauschtrinken fördern. „Jegliche vergünstigte Abgabe von Alkohol läuft einer wirksamen Prävention zuwider“, moniert Michel Graf. In diesem Sinne sind Lockvogelangebote wie Happy Hours und Flatrate-Angebote etc. für alle alkoholischen Getränke sowohl im Gastgewerbe als auch im Handel zu verbieten, fordert Sucht Info Schweiz. Die Totalrevision des Alkoholgesetzes ist bis Ende Oktober 2010 in der Vernehm-lassung. Ein erster Positionsbezug von Sucht Info Schweiz zu dem vom Bundesrat am 30. Juni 2010 in die Vernehmlassung geschickten Gesetzestext finden Sie hier.

Sucht Info Schweiz in Kürze
Sucht Info Schweiz will Probleme verhüten oder vermindern, die aus dem Konsum von Alkohol, anderen psychoaktiven Substanzen oder potenziell abhängigkeits-erzeu¬genden Verhaltensweisen hervorgehen. Sucht Info Schweiz konzipiert und realisiert Präventionsprojekte, engagiert sich in der Gesundheitspolitik und der psychosozialen Forschung. Sie ist eine private, parteipolitisch unabhängige Organisation mit gemeinnützigem Zweck. Sucht Info Schweiz ist auf nationaler Ebene tätig und pflegt Kontakte zu Institutionen im Ausland. Wir treten daher auch unter den Bezeichnungen Addiction Info Suisse, Dipendenze Info Svizzera und Addiction Info Switzerland auf.


Medienkontakt:
Sucht Info Schweiz Av. Ruchonnet 14 Postfach 870 1001 Lausanne Telefon: 021 321 29 11 Telefax: 021 321 29 40 E-Mail: webmaster@sucht-info.ch

--- ENDE Pressemitteilung Sucht Info Schweiz fordert Verbot von Happy Hours ---

Über Sucht Schweiz:

Sucht Schweiz will Probleme im Zusammenhang mit dem Konsum psychoaktiver Substanzen und Verhaltensweisen mit Suchtpotenzial verhindern oder vermindern.

Wir fördern die gesellschaftliche Debatte im Suchtbereich. Wir entwickeln und verbreiten wissenschaftliche Erkenntnisse, die es erlauben, die zugrundeliegenden Probleme zu verstehen, ihnen vorzubeugen und angemessen zu begegnen. Wir setzen uns für wirksame Massnahmen und politische Rahmenbedingungen zur Problemreduktion ein. Wir engagieren uns für ein Umfeld, das den Menschen eine gesunde Lebensweise erleichtert und die individuellen Gesundheitskompetenzen stärkt. Dabei kombinieren wir Massnahmen der Suchtprävention und der Gesundheitsförderung.

Wir unterstützen all jene mit besonderen Risiken – Kinder und Jugendliche sowie Menschen in kritischen Lebensphasen. Betroffenen und Nahestehenden stehen wir informierend, beratend oder finanziell zur Seite.



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