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Städteverband lehnt die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ab

06.08.2010 | von Schweizerischer Städteverband


Schweizerischer Städteverband

06.08.2010, Die vorgesehenen Kürzungen der Leistungen bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) führen zu einer Mehrbelastung der kantonalen und kommunalen Sozialhilfe. Der Bundesrat rechnet mit einer Kostenverlagerung im Umfang von rund 100 Millionen Franken. Deswegen sagt der Schweizerische Städteverband Nein zur Revision der ALV, die am 26. September zur Abstimmung kommt.

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist eines der wichtigsten Sozialwerke der Schweiz. Sie trägt entscheidend zum sozialen Frieden im Land bei. Der Städteverband hat sich stets dafür eingesetzt, dass die ALV auf eine gesunde finanzielle Basis gestellt wird. Für Städte und Gemeinden stand dabei die Einnahmeseite im Vordergrund. Die vom Parlament beschlossene ALV-Revision setzt dagegen auch auf Leistungskürzungen, welche die Probleme nicht lösen.

Abschiebung aus Sozialhilfe bringt Scheinlösung
Die vorgesehenen Kürzungen führen weitgehend zu Scheinlösungen. Deren Folge ist, dass Personen ohne Arbeit zunehmend von der Arbeitslosenversicherung in die Sozialhilfe abgeschoben werden. Betroffen sind insbesondere ältere Langzeitarbeitslose und junge Erwachsene. Die Städte wehren sich gegen ein Nullsummenspiel, bei dem sich der Bund auf Kosten von Kantonen und Gemeinden saniert.

Massive Mehrkosten absehbar
Der Bundesrat schätzt, dass die ALV-Revision Mehrkosten im Umfang von rund 100 Millionen Franken für Kantone und Gemeinden verursacht. Dies hat er kürzlich in seiner ausführlichen Antwort auf ein Postulat aus dem Nationalrat festgestellt. Der Städteverband bedauert, dass dieser wichtige Bericht im Abstimmungsbüchlein des Bundesrates unerwähnt bleibt. Bereits die letzte ALV-Revision vor sieben Jahren führte zu einer Verschiebung von Lasten vom Bund auf Kantone, Städte und Gemeinden.

Städte wollen nicht nur die Rechnung begleichen, sondern mitbestimmen
Es ist aus städtischer Sicht inakzeptabel und staatspolitisch bedenklich, dass zunehmend auf Bundesebene Beschlüsse gefällt werden, deren finanzielle Folgen die Städte und Gemeinden zu tragen haben. Diese beunruhigende Entwicklung zeichnet sich seit längerem insbesondere bei den Sozialversicherungen ab. Diesen Trend gilt es zu stoppen.

Der Städteverband fordert, dass die Städte als direkt Betroffene mit ihren Erfahrungen in die Diskussionen um nötige Anpassungen und Reformen der Sozialwerke einbezogen werden. Dabei sind die Sozialwerke als gesamtes System zu betrachten und Reformen nicht isoliert vorzunehmen. Ziel muss ein verbessertes Zusammenspiel des gesamten Systems der sozialen Sicherheit und eine transparente Aufgabenverteilung sein, mit denen echte Einsparungen erreicht und blosse Lastenverschiebungen verhindert werden.


Medienkontakt:
Schweizerischer Städteverband Florastrasse 13 CH-3000 Bern 6 Telefon 031 356 32 32 Fax 031 356 32 33 info@staedteverband.ch

--- ENDE Pressemitteilung Städteverband lehnt die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ab ---

Über Schweizerischer Städteverband:
Der Schweizerische Städteverband ist der Dienstleistungs- und Interessenverband, der die Interessen der Städte und städtischen Gemeinden in der Schweiz vertritt. Damit ist der Städteverband die Stimme der urbanen Schweiz, in der rund drei Viertel der Schweizer Bevölkerung wohnen und 84 % der Wirtschaftsleistung unseres Landes erbracht werden. Der Städteverband wurde 1897 gegründet und zählt heute 125 Mitglieder.

Der Schweizerische Städteverband setzt sich in der Politik für die Interessen des urbanen Raumes ein. Wir informieren die Öffentlichkeit über die urbane Schweiz und bieten eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung unter den Mitgliedern. Dienstleistungen zugunsten unserer Mitglieder bilden eine weitere Facette unserer Aktivitäten. Basis der politischen Arbeit des Städteverbandes ist Artikel 50 der Bundesverfassung, der den Bund zur besonderen Rücksicht auf die Interessen der Städte und Agglomerationen verpflichtet. Der Städteverband nimmt deshalb als ständiger Partner an den Vernehmlassungsverfahren des Bundes teil, arbeitet in Expertenkommissionen des Bundes mit und unterhält regelmässige Kontakte zur Bundesverwaltung und zum Parlament und dessen Kommissionen.


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