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Sekretariat beantragt Bussen für Firmen der Parfümerie- und Kosmetikbranche

28.05.2010 | von Wettbewerbskommission WEKO


Wettbewerbskommission WEKO

28.05.2010, Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) hat nach Abschluss der Untersuchung des Luxus-Parfümerie- und Kosmetikmarktes den involvierten Unternehmen seinen Antrag zur Stellungnahme zugestellt. Das Sekretariat beantragt bei der Wettbewerbskommission (WEKO) einen Verstoss gegen das Kartellgesetz festzustellen und die an der Abrede beteiligten Unternehmen zu büssen.

Das Sekretariat hat im Dezember 2008 eine Untersuchung gegen den Verband der Hersteller, Importeure und Lieferanten von Kosmetik- und Parfümerieprodukten (ASCOPA) und seine Mitglieder eröffnet. Mitglieder dieses Verbandes sind u.a. die Chanel Genève SA, Clarins SA, L'Oréal Produits de Luxe Suisse SA, Parfums Christian Dior AG sowie YSL Beauté. Im Laufe der Untersuchung haben sich die Anzeichen erhärtet, dass die involvierten Unternehmen durch den Austausch von Marktinformationen in die Lage versetzt wurden, die Preise aneinander anzupassen und ihre Marktanteile einzufrieren.

Das Sekretariat beurteilt die Verhaltensweisen der Unternehmen als unzulässige Preis- und Mengenabsprachen. Es beantragt aus diesem Grund bei der WEKO einen Verstoss gegen das Kartellgesetz festzustellen und eine Sanktionierung der Verfahrensadressaten. Die beantragten Bussbeträge werden ausgehend von den Unternehmensumsätzen und der Schwere der Kartellrechtsverstösse berechnet und reichen von rund 17‘000 bis 25,5 Millionen Franken. Die involvierten Unternehmen können nun zum Antrag des Sekretariats Stellung nehmen. Nach Eingang der Stellungnahme und allfälligen Anhörungen wird die WEKO ihren Entscheid fällen.


Medienkontakt:
Wettbewerbskommission Prof. Dr. Patrik Ducrey 031 324 96 78 079 345 01 44 patrik.ducrey@weko.admin.ch

--- ENDE Pressemitteilung Sekretariat beantragt Bussen für Firmen der Parfümerie- und Kosmetikbranche ---

Über Wettbewerbskommission WEKO:
Die Wettbewerbskommission ist eine Milizbehörde und besteht aus 12 vom Bundesrat gewählten Mitgliedern. Sie wird von einem dreiköpfigen Präsidium geleitet. Das Kartellgesetz verlangt, dass die Mehrheit der Kommissionsmitglieder durch unabhängige Sachverständige - in der Regel Rechts- und Ökonomieprofessoren - gebildet wird. Die übrigen Sitze teilen sich Vertreter der grossen Wirtschaftsverbände und Konsumentenorganisationen. Diese Zusammensetzung gewährleistet, dass einerseits bei der Wahl der Kommissionsmitglieder fachliche und sachliche Kriterien im Vordergrund stehen und dass andererseits genügend Know-how verfügbar ist, um sachlich korrekt begründete Entscheidungen fällen zu können.

Die Wettbewerbskommission entscheidet und verfügt auf Antrag des Sekretariats. Die gesamte Tätigkeit der Wettbewerbskommission untersteht den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), soweit das Kartellgesetz (KG) nicht davon abweicht. Ergibt ein Verfahren, dass wirksamer Wettbewerb durch Kartellabsprachen, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder Unternehmenszusammeschlüsse in unzulässiger Weise beschränkt wird, verfügt die Wettbewerbskommission direkt gegen den Verursacher. Die Entscheide können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Gegen deren Entscheide wiederum kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.

Neben der Verfügungskompetenz hat die Wettbewerbskommission die Aufgabe, Empfehlungen und Stellungnahmen an politische Behörden abzugeben sowie Gutachten zu Wettbewerbsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu erstatten. Dadurch bietet sich ihr die Möglichkeit, bereits im politischen Prozess der Festlegung der gesetzlichen „Spielregeln" den wettbewerbspolitischen Anliegen Nachachtung zu verschaffen.

Quelle: WEKO


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