News Abo

SECO: Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung

26.01.2010 | von Staatssekretariat für Wirtschaft SECO


Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

26.01.2010, Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 26. Januar 2010 eine Anhörung zur Verlängerung der Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate unter Beibehaltung der Verkürzung der Karenzfrist eröffnet. Die Verordnungsänderung würde auf den 1. April 2010 in Kraft gesetzt und bis zum 31. Dezember 2011 gelten.

Durch die Kurzarbeitsentschädigung soll verhindert werden, dass Unternehmen in konjunkturell schwierigen Phasen wegen Auftragsmangel Personal abbauen. Dadurch können Entlassungen und Arbeitslosigkeit vermieden werden. Der Unternehmung bleibt das Know-how der Mitarbeitenden erhalten.

Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes geht davon aus, dass die Zahl der Arbeitslosen in den bevorstehenden zwei Jahren erheblich zunehmen wird. Um dem entgegen zu wirken und um den Unternehmungen eine gewisse Planungssicherheit zu geben, soll frühzeitig über eine Verlängerung der Bezugsdauer entschieden werden.

Seit dem 1. April 2009 kann innerhalb von zwei Jahren für insgesamt 18 Monate Kurzarbeitsentschädigung bezogen werden. Diese Dauer wird auf 24 Monate verlängert, wobei bei ununterbrochenem Bezug von 24 Monaten innert zwei Jahren, eine Wartefrist von 6 Monaten vorgesehen ist, bevor abermals ein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend gemacht werden kann.

Seit dem 1. April 2009 muss der Arbeitgeber jeweils nur noch einen Karenztag statt wie ursprünglich zwei resp. drei Karenztage übernehmen. Dies soll weiterhin der Fall sein und mit der Dauer der Verlängerung auf 24 Monate koordiniert werden. Damit übernimmt die Arbeitslosenversicherung einen grösseren Teil des Lohnausfalls.

Die Kosten für die Arbeitslosenversicherung für einen Mitarbeitenden, der KAE bezieht, sind in aller Regel geringer als die Kosten für eine ganzarbeitslose Person. Grundsätzlich werden deshalb die Kosten der Arbeitslosenversicherung durch die Verlängerung nicht ansteigen.

--- ENDE Pressemitteilung SECO: Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung ---

Über Staatssekretariat für Wirtschaft SECO:
Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Sein Ziel ist es, für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu sorgen. Dafür schafft es die nötigen ordnungs- und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen.

Arbeitgebende und Arbeitnehmende sollen von einer wachstumsorientierten Politik, vom Abbau von Handelshemmnissen und von der Senkung der hohen Preise in der Schweiz profitieren.


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung