Bayer (Schweiz) AG reicht gegen den Entscheid der Weko beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein

19.01.2010 | von Bayer (Schweiz) AG

Uhr Lesedauer: 1 Minute


19.01.2010, Bayer (Schweiz) AG akzeptiert den Entscheid der Wettbewerbs-kommission (Weko) vom 1.12.09 nicht und reicht gegen den Entscheid der Weko beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Bayer (Schweiz) AG weist den Vorwurf von jeglichen Preisabsprachen klar zurück.


Es wurden seitens Bayer (Schweiz) AG keine Vereinbarungen und keine Absprachen über Publikumspreise mit Apotheken oder selbstdispensierenden Ärzten getroffen. Bayer (Schweiz) AG ist überzeugt, gemäss der geltenden Schweizerischen Gesetzgebung gehandelt zu haben.



--- ENDE Pressemitteilung Bayer (Schweiz) AG reicht gegen den Entscheid der Weko beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein ---

Über Bayer (Schweiz) AG:

Bayer ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit Kernkompetenzen in den Life- Science-Bereichen Gesundheit und Ernährung. Getreu seiner Mission „Health for all, Hunger for none“ möchte das Unternehmen mit seinen Produkten und Dienstleistungen Menschen nützen und die Umwelt schonen – indem es zur Lösung grundlegender Herausforderungen einer stetig wachsenden und alternden Weltbevölkerung beiträgt. Bayer verpflichtet sich dazu, mit seinen Geschäften einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Gleichzeitig will der Konzern seine Ertragskraft steigern sowie Werte durch Innovation und Wachstum schaffen. Die Marke Bayer steht weltweit für Vertrauen, Zuverlässigkeit und Qualität. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte der Konzern mit rund 93.000 Beschäftigten einen Umsatz von 46,6 Milliarden Euro. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung beliefen sich auf 6,2 Milliarden Euro.



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