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BFU: BfB und bfu warnen vor Bränden an Weihnachten

15.12.2009 | von Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu


Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu

15.12.2009, Wenn Weihnachtsbäume und Adventskränze in den geheizten Stuben allmählich austrocknen, droht Brandgefahr. Davor warnen die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung und die bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung.

Kerzen sind in privaten Wohnbauten die gefährlichsten Brandstifter: In der Schweiz kommt es deswegen zu rund tausend Wohnungsbränden jährlich. Adventskränze und Weihnachtsbäume können innert Sekunden lichterloh brennen, wenn Kerzenflammen die trockenen Äste in Brand stecken. Die beiden Beratungsstellen BfB und bfu geben deshalb für die Festtage folgende Sicherheitstipps:

Bringen Sie Kerzen am Adventskranz oder Weihnachtsbaum mit mindestens 30 cm Abstand zu allem Brennbaren an.

Sorgen Sie dafür, dass die Kerzen sicher und aufrecht stehen. Wechseln Sie Kerzen, bevor sie ganz niedergebrannt sind.

Achten Sie auf festen Stand des Baumes, am besten in einem Wasserbehälter. Lassen Sie Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen und löschen Sie vor dem Verlassen des Raums alle Kerzen.

Für das schnelle Eingreifen im Notfall: Stellen Sie neben Adventskranz und Weihnachtsbaum einen Eimer Wasser mit einem nassen Lappen bereit.

Weitere Tipps sind auf der Website der BfB zu finden: www.brandgefahr.ch. Falls es trotz aller Sicherheitsmassnahmen zu einem Brand kommt, heisst es: Alarmieren (Feuerwehr 118), Retten, Löschen.

--- ENDE Pressemitteilung BFU: BfB und bfu warnen vor Bränden an Weihnachten ---

Über Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu:
Wir sind seit 1938 auf dem Gebiet der Nichtberufsunfallverhütung tätig und haben den gesetzlichen Auftrag, uns für die Sicherheit der Bevölkerung einzusetzen.

Rund 90 Mitarbeitende befassen sich mit der Unfallprävention in den Bereichen Strassenverkehr, Haus, Freizeit und Sport.

Wir sind eine privatrechtlich organisierte, politisch unabhängige Stiftung und werden durch Beiträge aus der Nichtberufsunfallversicherung, Mittel des Fonds für Verkehrssicherheit und Eigenleistungen finanziert.


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