Economiesuisse: Aktionäre stärken - aber wie?

16.09.2009 | von Economiesuisse

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


16.09.2009, Die Initiative «gegen die Abzockerei» will Aktionären eine zwingende Beschlusskompetenz in Bereichen der Geschäftsführung zuweisen. Der Verwaltungsrat soll demnach bevormundet werden. Die Einführung einer rechtlichen Verantwortlichkeit der Aktionäre ist dagegen nicht vorgesehen. Das Auseinanderklaffen von Kompetenz und Verantwortung würde zu einer De­stabilisierung der Schweizer Unternehmen führen und wird von economiesuisse ent­schieden abgelehnt.


m Rahmen der Aktienrechtsrevision berät das Parlament derzeit über einen indirekten Gegenvor­schlag zur Initiative «gegen die Abzockerei» (In­itiative Minder). Die Initiative will den Aktionären von börsenkotierten Unternehmen eine zwingen­de Beschlusskompetenz in wesentlichen Berei­chen der Geschäftsführung zuweisen. Der Verwal­tungsrat soll nach dem Willen des Initianten «bevormundet» werden. Die Einführung einer rechtlichen Verantwortlichkeit der Aktionäre ist hingegen nicht vorgesehen. Ein solches Auseinanderklaffen von Kompetenz und Verantwortung würde zu einer Destabilisierung der Schweizer Unternehmen führen. Das Ziel der Stärkung der Aktionärsrechte ist richtig. Die Zuständigkeit für Entscheide im Bereich der Geschäftsführung darf aber nicht auf das Aktionariat übertragen werden, sondern ist beim Verwaltungsrat zu belas­sen. Dieser hat die Interessen sämtlicher Aktionäre zu wahren und trägt die Verantwortung.

Position economiesuisse

Für den Standort Schweiz ist ein flexibles Unternehmensrecht entscheidend. In der am meisten verbreiteten Rechtsform der Aktiengesellschaft müssen die Aktionäre und der persönlich ver­antwortliche Verwaltungsrat den nötigen Gestaltungsraum behalten, um die für ihr jeweiliges Un­ternehmen richtigen Lösungen finden zu können.

Gesetzesvorschriften mit statutarischen Gestaltungsmöglichkeiten sind pauschalen Einheits­ lösungen mit zwingenden, starren Vorgaben vorzuziehen.

In der Diskussion um eine Stärkung der Rechte von Aktionären muss die Verantwortung des Verwaltungsrats gegenüber sämtlichen Aktionären einerseits und die Funktion der Generalver­sammlung andererseits beachtet werden.

--- ENDE Pressemitteilung Economiesuisse: Aktionäre stärken - aber wie? ---

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