02.07.2009
| von Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Lesedauer: 4 Minuten
02.07.2009, Bern - Der erleichterte Zugang zu Fachkräften aus dem EU-Raum begünstigte das hohe
Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum der letzten Jahre. Die Konkurrenz für die
inländischen Arbeitnehmenden dürfte durch die Öffnung des Arbeitsmarktes tendenziell
gestiegen sein. Eine Verdrängung ansässiger Erwerbspersonen oder eine wegen der
Personenfreizügigkeit höhere Arbeitslosigkeit waren jedoch nicht feststellbar. Eine
negative Entwicklung bei tiefen Löhnen konnte durch die Flankierenden Massnahmen
weitgehend verhindert werden. Das sind die Ergebnisse des 5. Observatoriumsberichts über
die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens
Schweiz-EU am 1. Juni 2002.
In Folge der Einführung des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) fand eine deutliche Verschiebung der Zuwanderung nach Herkunftsländern statt. Die Zuwanderung aus den EU/EFTA- Staaten hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen und ist heute grösser als diejenige aus Nicht-EU/EFTA-Staaten. Besonders stark war die Zuwanderung aus Deutschland und aus Portugal. Das Tessin, die Westschweiz und die Ostschweizer Kantone hatten dabei die stärkste relative Zunahme des Wanderungssaldos zu verzeichnen, wobei in den ersten beiden Regionen die Grenzgängerbeschäftigung eine wichtige Rolle spielte.
Der Anstieg der Zuwanderung in den sechs Jahren nach Inkrafttreten des FZA dürfte unter anderem mit einem erhöhten Wirtschafts-Wachstum in dieser Phase zu erklären sein. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Netto-Zuwanderung in den ersten sechs Jahren nach Inkrafttreten des FZA tendenziell höher ausfiel als in konjunkturell vergleichbaren Situationen in der Vergangenheit. Dies spricht dafür, dass das FZA die Zuwanderung von Arbeitskräften in die Schweiz insgesamt begünstigt hat.
Im Zuge der aktuellen Wirtschaftskrise zeigen jüngste Zahlen zu den effektiven Neuzugängen in den Schweizer Arbeitsmarkt eine leicht rückläufige Tendenz. Es ist zu vermuten, dass sich die Zuwanderung mit einer gewissen Verzögerung auf die aktuelle Arbeitsmarktentwicklung noch deutlich stärker abschwächen wird.
Die Qualifikationsstruktur der Zuwanderung richtet sich unter der Personenfreizügigkeit nach den Bedürfnissen der Wirtschaft. Der Trend zur Zuwanderung von hoch qualifizierten Arbeitskräften wurde durch die Personenfreizügigkeit gestützt. Von den zwischen Juni 1997 und Mai 2007 neu zugewanderten Arbeitskräften der ständigen Wohnbevölkerung verfügten durchschnittlich 50% über eine Hochschulausbildung und 81% mindestens über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II.
In den Jahren 2006 bis 2008 fiel das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum in der Schweiz ausserordentlich hoch aus. Der erleichterte Zugang zu Fachkräften aus dem EU-Raum unterstützte diesen Aufschwung und ermöglichte den Unternehmen, die Problematik des Fachkräftemangels in Hochkonjunkturphasen einzudämmen. Die Zunahme der Erwerbstätigkeit im Zeitraum 2003 bis 2008 konzentrierte sich insbesondere auf Berufsgruppen mit hohen Qualifikationsniveaus. Auf dieselben Berufsgruppen fiel auch die Zuwanderung aus dem EU/ EFTA-Raum. Dies spricht dafür, dass die Zuwanderung mehrheitlich eine willkommene Ergänzung zur ansässigen Erwerbsbevölkerung darstellte. In Regionen mit hoher Grenzgängerbeschäftigung war auch eine gewisse Zunahme von unqualifizierten Arbeitskräften aus den Nachbarländern feststellbar. Eine gewisse Verdrängung einheimischer Arbeitskräfte ist hier nicht ganz auszuschliessen.
Die Arbeitslosenquote von Schweizer/innen lag immer deutlich unter dem Niveau von Ausländer/innen. Die Arbeitslosenquote von Personen aus dem EU15/EFTA-Raum lag dabei jedoch weniger als halb so hoch wie jene von Drittstaatenangehörigen. Gegenwärtig steigt die Arbeitslosenquote der Ausländer/innen aus dem EU15/EFTA-Raum überproportional an. Aufgrund ihrer vielfach erst kurzen Betriebszugehörigkeit und der starken Vertretung in der Industrie und in der Temporärbranche gehören sie mit zu den ersten Betroffenen der aktuellen Wirtschaftskrise.
Auf die Lohnentwicklung der ansässigen Erwerbstätigen lassen sich bis heute keine eindeutigen Schlussfolgerungen ziehen. Eine vorübergehende Dämpfung der nominalen Lohnentwicklung ist denkbar. Untersuchungen zur Lohnentwicklung nach Branchen lassen allerdings keinen Einfluss einer erhöhten Zuwanderung erkennen. Auch negative Effekte der Zuwanderung auf die Lohnentwicklung im Bereich tiefer Löhne sind nicht festzustellen. Wie die Erfahrungen mit den flankierenden Massnahmen zeigen, werden die üblichen Lohnbedingungen in der Schweiz durch ausländische Entsendebetriebe und Schweizer Unternehmen, welche ausländische Arbeitskräfte beschäftigen, in der Regel eingehalten.
--- ENDE Pressemitteilung seco: Mehr Zuwanderung und Wachstum dank Personenfreizügigkeit ---
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