Coop und REWE setzen Corporate Governance konsequent um

11.06.2009 | von Coop

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


11.06.2009, Im Rahmen der vertieften strukturellen Zusammenarbeit zwischen Coop und REWE Group war die gegenseitige Einsitznahme der beiden CEOs in den jeweiligen Verwaltungs- bzw. Aufsichtsrat geplant. Da sich dieses Vorhaben unter den anwendbaren Rechtsvorschriften in Verbindung mit den zu beachtenden Corporate Governance-Regeln bei Genossenschaften nicht umsetzen lässt, ist Herr Alain Caparros aus dem Verwaltungsrat von Coop per sofort zurückgetreten.


Im Oktober 2008 haben Coop und REWE Group ihre Zusammenarbeit im Bereich des Gastro- Grosshandels erweitert und die Gründung des gemeinsamen Joint Ventures «transGourmet Holding S.E.» vereinbart. Im Rahmen dieses Vertrages wurde vereinbart, dass jede Seite sich dafür einzusetzen hat, einen Vertreter von Coop und REWE in Person der beiden CEOs, Hansueli Loosli und Alain Caparros, in den jeweiligen Verwaltungs- bzw. Aufsichtsrat zu wählen. Dies um inskünftig eine noch engere Verbundenheit zu dokumentieren. Dem Vorhaben entgegenstehende Rechtsvorschriften waren zu jenem Zeitpunkt nicht offensichtlich.

Im Rahmen der konkreten Vorbereitung zur Aufnahme von Herrn Hansueli Loosli in den Aufsichtsrat der REWE-ZENTRALFINANZ eG wurde jedoch die Gefahr erkannt, dass mit der Umsetzung in der gewünschten Personenkonstellation gegen das im deutschen Recht geltende Prinzip des Verbotes der personellen Überkreuzverflechtung verstossen würde. Danach kann keine Person Mitglied des Aufsichtsrats sein, wenn sie gesetzlicher Vertreter einer anderen Gesellschaft ist, deren Aufsichtsrat wiederum ein gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft angehört. Es gilt somit der Grundsatz, dass derjenige, der selbst andere Personen überwacht, nicht seinerseits von einer überwachten Person überwacht werden darf.

Um diesem Gebot Rechnung zu tragen, stellt sich Herr Hansueli Loosli nicht zur Wahl in den Aufsichtsrat der REWE-ZENTRALFINANZ eG. Zugleich tritt Herr Alain Caparros mit sofortiger Wirkung aus dem Verwaltungsrat von Coop zurück, in den er am 23. April 2009 gewählt wurde.

An der engen strukturellen Zusammenarbeit zwischen Coop und REWE Group ändern diese Entscheide im Interesse der korrekten Einhaltung der Corporate Governance nichts. Die Zusammenarbeit zwischen Coop und REWE Group betrifft die «transGourmet Holding S.E.» im Gastro-Grosshandel, Coopernic (zusammen mit E. Leclerc, Colruyt und Conad) in der Beschaffungs- und Know-how-Allianz, mit IKI im baltischen Einzelhandel sowie mit den ITS- Reisen im Direktreisebusiness.

--- ENDE Pressemitteilung Coop und REWE setzen Corporate Governance konsequent um ---

Über Coop:

Die Coop-Gruppe ist in der Schweiz tief verwurzelt und blickt auf eine über 150- jährige Geschichte zurück. Was als kleine Konsumgenossenschaft begann, ist heute ein international tätiges Detail- und Grosshandelsunternehmen.

Die Coop-Gruppe gliedert sich in zwei grosse Bereiche: Detailhandel und Grosshandel / Produktion. Im Detailhandel ist Coop ausschliesslich in der Schweiz tätig. Im Geschäftsbereich Grosshandel / Produktion agiert die Gruppe europaweit.

Die einzelnen Bereiche arbeiten eng zusammen und nutzen Synergien. Das sorgt für einen regen Erfahrungsaustausch und stärkt die Coop-Gruppe.

Mit dem Geschäftsbereich Grosshandel / Produktion ist die Coop-Gruppe auch im Ausland aktiv. Die Transgourmet-Gruppe betreibt Abholmärkte und beliefert Grosskunden in Europa. In der Produktion verfügt Coop mit der Bell Food Group über ein starkes internationales Standbein.



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