WEKO: Bund verbilligt den alpenquerenden Güterverkehr auf der Schiene

28.05.2009 | von Wettbewerbskommission WEKO


Wettbewerbskommission WEKO

28.05.2009, Der Bund stützt den unbegleiteten kombinierten Güterverkehr (UKV) über die Alpen. Zur Stärkung der in der Verfassung verankerten Verlagerungspolitik wird der Verkehr mit Containern und Wechselbehältern im laufenden Jahr dank höheren Abgeltungssätzen mit rund 50 Millionen Franken gestützt.

Die Wirtschaftskrise führt zu einer starken Abnahme des Transportvolumens im alpenquerenden Güterverkehr. Die Schiene ist vom Rückgang stärker betroffen als die Strasse, weil die Lastwagentransporteure ihre Preise stark gesenkt haben. Verantwortlich für den Preiszerfall ist - wie Analysen des BAV zeigen - in erster Linie ein Kapazitätsüberschuss auf der Strasse. Ein Teil der Camionneure fährt, aufgrund des durch die Überkapazitäten ausgelösten Konkurrenzdrucks, sogar unter den Grenzkosten. Daneben sind als weitere Gründe die Dieselpreisentwicklung der letzten Monate und die Verfügbarkeit von Billiglohn-Chauffeuren anzuführen.

Diese Veränderung des Modal Splits zu ungunsten der Schiene läuft dem Verfassungsauftrag zur Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Bahn zuwider. Um eine weitere Abwanderung von Gütern zu verhindern, hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) beschlossen, den UKV vorübergehend stärker zu fördern. Die Betriebsabgeltungen an die Operateure des kombinierten Verkehrs sollen bis zum Jahresende befristet erhöht werden. Mit diesen zusätzlichen Abgeltungen soll den Operateuren die Möglichkeit gegeben werden, ihren Kunden einen gegenüber der Strasse konkurrenzfähigeren Preis anzubieten und neue Transporte zu akquirieren.

Konkret wird der maximale Abgeltungssatz je Sendung (Container, Sattelauflieger oder Wechselbehälter) von 45 EUR auf 90 EUR erhöht. Zudem wird der maximale Abgeltungssatz je Zug bis Ende 2009 auf das Niveau des Jahres 2008 angehoben. Für diese Massnahmen stehen rund 50 Millionen Franken zur Verfügung. Es handelt sich um ,Restmittel" aus dem Kredit für die Abgeltung des kombinierten Verkehrs, die sonst aufgrund des Verkehrsrückgangs nicht ausgeschüttet würden. Das Parlament hat für das Jahr 2009 für Betriebsabgeltungen an den kombinierten Güterverkehr insgesamt 227 Millionen Franken gesprochen.

Internationalen Schienentransport sichern

Mit diesen Massnahmen verfolgt das BAV das Ziel, eine Einstellung von Verkehrsangeboten und -verbindungen im alpenquerenden Schienengüterverkehr zu verhindern. Zudem soll vermieden werden, dass der Wagenpark reduziert wird, damit beim nächsten Konjunkturaufschwung das Rollmaterial sofort zur Verfügung steht. Das BAV geht davon aus, dass die angepassten maximalen Abgeltungssätze es den Operateuren ermöglichen, mit ihren Kunden höhere Verkehrsmengen zu vereinbaren und neue Kunden für die Schiene zu gewinnen oder zurück zu gewinnen.

Die zusätzlichen Mittel werden den Operateuren mittels Abgeltungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt. Gegenwärtig haben 19 in- und ausländische Operateure Vereinbarungen mit dem Bund zum Führen von Zügen des unbegleiteten kombinierten Verkehrs. Sie bieten im alpenquerenden Verkehr rund 60 Verbindungen an. Der kombinierte Verkehr trägt rund zwei Drittel zum Schienengüterverkehr über die Schweizer Alpen bei, am gesamten alpenquerenden Verkehr (inklusive Strasse) macht er ein gutes Drittel aus. Über die Schweizer Alpen wurden im vergangenen Jahr im UKV rund 780'000 Sendungen befördert.

--- ENDE Pressemitteilung WEKO: Bund verbilligt den alpenquerenden Güterverkehr auf der Schiene ---

Über Wettbewerbskommission WEKO:
Die Wettbewerbskommission ist eine Milizbehörde und besteht aus 12 vom Bundesrat gewählten Mitgliedern. Sie wird von einem dreiköpfigen Präsidium geleitet. Das Kartellgesetz verlangt, dass die Mehrheit der Kommissionsmitglieder durch unabhängige Sachverständige - in der Regel Rechts- und Ökonomieprofessoren - gebildet wird. Die übrigen Sitze teilen sich Vertreter der grossen Wirtschaftsverbände und Konsumentenorganisationen. Diese Zusammensetzung gewährleistet, dass einerseits bei der Wahl der Kommissionsmitglieder fachliche und sachliche Kriterien im Vordergrund stehen und dass andererseits genügend Know-how verfügbar ist, um sachlich korrekt begründete Entscheidungen fällen zu können.

Die Wettbewerbskommission entscheidet und verfügt auf Antrag des Sekretariats. Die gesamte Tätigkeit der Wettbewerbskommission untersteht den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), soweit das Kartellgesetz (KG) nicht davon abweicht. Ergibt ein Verfahren, dass wirksamer Wettbewerb durch Kartellabsprachen, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder Unternehmenszusammeschlüsse in unzulässiger Weise beschränkt wird, verfügt die Wettbewerbskommission direkt gegen den Verursacher. Die Entscheide können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Gegen deren Entscheide wiederum kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.

Neben der Verfügungskompetenz hat die Wettbewerbskommission die Aufgabe, Empfehlungen und Stellungnahmen an politische Behörden abzugeben sowie Gutachten zu Wettbewerbsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu erstatten. Dadurch bietet sich ihr die Möglichkeit, bereits im politischen Prozess der Festlegung der gesetzlichen „Spielregeln" den wettbewerbspolitischen Anliegen Nachachtung zu verschaffen.

Quelle: WEKO


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