Economiesuisse: Aktienrecht - Rechtskommission schiesst über das Ziel hinaus

13.05.2009 | von Economiesuisse

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


13.05.2009, economiesuisse unterstützt den Ansatz, die Generalversammlung stärker in die Festlegung des Salärs des Verwaltungsrats einzubeziehen. Der Vorschlag der Rechtskommission des Ständerats, geschäftliche Details in den Statuten festzuhalten, wird jedoch klar abgelehnt.


Ende 2008 präsentierte der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative „gegen die Abzockerei“ (Initiative Minder). Bereits dieser Gegenvorschlag ging in einigen Punkten weiter als nötig. Die Rechtskommission des Ständerats will die Vorlage nun nochmals massiv ver-schärfen. Dabei will sie den Aktionären auch Kompetenzen in geschäftlichen Angelegenheiten geben, die grundsätzlich Aufgabe des Verwaltungsrats sind.

Laut Kommission müssten die börsenkotierten Schweizer Unternehmen künftig zahlreiche geschäftliche Details in den Statuten festlegen, was abzulehnen ist. Positiv hingegen ist, dass die Kommission verschiedene Forderungen von economiesuisse aufgenommen hat. So soll das Problem der Dispoaktien gelöst und auf die Einführung eines Einjahreszwangs für die Amtsdauer des Verwaltungsrats oder eines statutarischen Genehmigungsvorbehalts der Generalversammlung für Ver-waltungsratsbeschlüsse verzichtet werden.

In den Statuten die Grundsätze regeln economiesuisse unterstützt grundsätzlich den Ansatz des Bundesrats, die Generalver- sammlung stärker und direkter in die Festlegung des Salärs des Verwaltungsrats einzu- beziehen. Mit ihrer heute vorgestellten Lösung geht die ständerätliche Kommission aber sehr viel weiter. Sie will nämlich einen grossen Teil der in der Initiative Minder enthaltenen Forderungen praktisch 1:1 übernehmen. So schlägt sie für börsenkotierte Unternehmen beispielsweise vor, dass die Erfolgs- und Beteiligungspläne, die Höhe der Renten, die Dauer der Arbeitsverträge oder die Anzahl der externen Mandate der mit der Geschäftsführung betrauten Personen zu ihrer Verbindlichkeit in den Statuten geregelt werden müssen.

Das wäre ein ungerechtfertigter – und im Ergebnis kontraproduktiver – Eingriff in den Aufgaben- und Verantwortlichkeitsbereich des Verwaltungsrats. In den Statuten als „Verfassung der Unternehmung“ sollen weiterhin Grundsätze der Organisation einer Gesellschaft definiert werden. Details wie die Höhe von Krediten sind hingegen in Reglementen festzuhalten. In seiner Botschaft zur Initiative stellte der Bundesrat fest: „Die von der Initiative geforderte Statutenbestimmung geht zu weit, da es nicht Aufgabe der Generalversammlung ist, Modalitäten der Arbeitsverträge zu regeln.“ Der Ständerat ist gut beraten, sich bei der Beratung der Aktienrechtsrevision in der Sommersession von diesen Überlegungen leiten zu

--- ENDE Pressemitteilung Economiesuisse: Aktienrecht - Rechtskommission schiesst über das Ziel hinaus ---

Über Economiesuisse:

Economie­suisse vertritt die In­ter­es­sen der Wirt­schaft im politi­schen Pro­zess und setzt sich für optimale Rah­menbedingun­gen ein. Zu un­se­ren Mit­gliedern zäh­len100 Bran­chenver­bän­de, 20 kanto­nale Handels­kammern sowie einige Einzelunternehmen.

Insge­s­amt vertre­ten wir 100'000 Schweizer Unternehmen aus allen Branchen mit insgesamt 2 Millionen Arbeitsplätzen in der Schweiz. KMU und Grossunternehmen, export- und binnen­markt­orientier­te Betriebe: Im Dachver­band economie­suisse sind sie alle ver­eint.

Economiesuisse pflegt in der Schweiz enge und regelmässige Kontakte zu Regierung, Verwaltung und Parla­ment. Es ist un­se­re Auf­gabe, die für die Wirt­schaft wichtigen politi­ schen Themen frühzeitig zu erkennen und uns durch in­ten­sives Lobbying auf al­len Stu­ fen des Gesetzgebungsprozes­ses zu en­gagie­ren. Dies ge­schieht durch Einsitznah­me in Experten­gruppen, Vorbe­reitung von Erlas­sen, Teilnah­me an Vernehmlassun­gen, lau­fen­ de Beobach­tung der Ent­schei­de von Bundesrat und Parla­ment sowie der Be­teiligung an Volksab­stimmun­gen.



Weitere Informationen und Links:




Help.ch

Ein Angebot von HELP.ch


Swiss-Press.com ist ein Angebot von www.help.ch und die spezialisierte Plattform für Pressemitteilungen aus der Schweiz. HELP.ch sorgt für hohe Reichweite, professionelle Veröffentlichung und maximale Sichtbarkeit Ihrer Unternehmensnews.

Medienpräsenz mit «Aktuelle News»: Nutzen Sie das Netzwerk von «Aktuelle News», um Ihre Presse- und Medienmitteilungen, Events und Unternehmensnews gezielt zu verbreiten.

Ihre Inhalte werden über News-Sites, Google, Social Media und Online-Portale einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zum Netzwerk gehören führende Presseportale wie Aktuellenews.ch, News.help.ch, Swiss-Press.com und Tagesthemen.ch, Eventportale wie Eventkalender.ch und Swisskalender.ch sowie Online-TV-Plattformen wie Aktuellenews.tv und Handelsregister.tv. Insgesamt stehen über 30 Publikationskanäle zur Verfügung, um Ihre Mitteilungen optimal zu platzieren.