Economiesuisse: Aktienrecht - Rechtskommission schiesst über das Ziel hinaus

13.05.2009 | von Economiesuisse


Economiesuisse

13.05.2009, economiesuisse unterstützt den Ansatz, die Generalversammlung stärker in die Festlegung des Salärs des Verwaltungsrats einzubeziehen. Der Vorschlag der Rechtskommission des Ständerats, geschäftliche Details in den Statuten festzuhalten, wird jedoch klar abgelehnt.

Ende 2008 präsentierte der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative „gegen die Abzockerei“ (Initiative Minder). Bereits dieser Gegenvorschlag ging in einigen Punkten weiter als nötig. Die Rechtskommission des Ständerats will die Vorlage nun nochmals massiv ver-schärfen. Dabei will sie den Aktionären auch Kompetenzen in geschäftlichen Angelegenheiten geben, die grundsätzlich Aufgabe des Verwaltungsrats sind.

Laut Kommission müssten die börsenkotierten Schweizer Unternehmen künftig zahlreiche geschäftliche Details in den Statuten festlegen, was abzulehnen ist. Positiv hingegen ist, dass die Kommission verschiedene Forderungen von economiesuisse aufgenommen hat. So soll das Problem der Dispoaktien gelöst und auf die Einführung eines Einjahreszwangs für die Amtsdauer des Verwaltungsrats oder eines statutarischen Genehmigungsvorbehalts der Generalversammlung für Ver-waltungsratsbeschlüsse verzichtet werden.

In den Statuten die Grundsätze regeln economiesuisse unterstützt grundsätzlich den Ansatz des Bundesrats, die Generalver- sammlung stärker und direkter in die Festlegung des Salärs des Verwaltungsrats einzu- beziehen. Mit ihrer heute vorgestellten Lösung geht die ständerätliche Kommission aber sehr viel weiter. Sie will nämlich einen grossen Teil der in der Initiative Minder enthaltenen Forderungen praktisch 1:1 übernehmen. So schlägt sie für börsenkotierte Unternehmen beispielsweise vor, dass die Erfolgs- und Beteiligungspläne, die Höhe der Renten, die Dauer der Arbeitsverträge oder die Anzahl der externen Mandate der mit der Geschäftsführung betrauten Personen zu ihrer Verbindlichkeit in den Statuten geregelt werden müssen.

Das wäre ein ungerechtfertigter – und im Ergebnis kontraproduktiver – Eingriff in den Aufgaben- und Verantwortlichkeitsbereich des Verwaltungsrats. In den Statuten als „Verfassung der Unternehmung“ sollen weiterhin Grundsätze der Organisation einer Gesellschaft definiert werden. Details wie die Höhe von Krediten sind hingegen in Reglementen festzuhalten. In seiner Botschaft zur Initiative stellte der Bundesrat fest: „Die von der Initiative geforderte Statutenbestimmung geht zu weit, da es nicht Aufgabe der Generalversammlung ist, Modalitäten der Arbeitsverträge zu regeln.“ Der Ständerat ist gut beraten, sich bei der Beratung der Aktienrechtsrevision in der Sommersession von diesen Überlegungen leiten zu

--- ENDE Pressemitteilung Economiesuisse: Aktienrecht - Rechtskommission schiesst über das Ziel hinaus ---

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