Swisscom: Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde ab

19.02.2009 | von Swisscom AG

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


19.02.2009, Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Auffassung der Eidgenössischen Kommunikationskommission und der Wettbewerbskommission, Swisscom müsse den schnellen Bitstrom-Zugang zu regulierten Bedingungen anbieten. Swisscom akzeptiert das richterliche Verdikt und wird den Bitstrom-Zugang nun auch zu regulierten Bedingungen anbieten. Unabhängig von den Entscheiden der Behörden baut Swisscom ihre moderne Netzinfrastruktur weiterhin mit Hochdruck aus.


Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hatte Swisscom gestützt auf das revidierte Fernmeldegesetz mit ihrer Teilverfügung vom 21. November 2007 zu einem regulierten Bitstromzugang für alternative Anbieter verpflichtet. Dabei stützte sich die ComCom auf ein Gutachten der Wettbewerbskommission (Weko), wonach Swisscom eine beherrschende Stellung im Breitbandmarkt einnehme. Gegen die Verfügung der ComCom hatte Swisscom am 7. Januar 2008 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Swisscom akzeptiert den Entscheid - regulierter Bitstromzugang noch in diesem Jahr möglich

Wie das Bundesverwaltungsgericht nun entschieden hat, haben Weko und ComCom die strittige Frage der Marktbeherrschung von Swisscom ausreichend untersucht. Swisscom hat den Entscheid der Weko und der ComCom ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen, weil die Rekurskommission der Weko im Jahr 2005 den Vorwurf der Marktbeherrschung als nicht erwiesen erachtete. Swisscom vertritt die Auffassung, dass sie aufgrund des Infrastruktur- und Dienstewettbewerbs in der Schweiz keine marktbeherrschende Stellung einnimmt.

Swisscom akzeptiert jedoch den Entscheid und wird den regulierten Bitstrom-Zugang nun ermöglichen. Dazu sind jedoch umfangreiche technische und vertragliche Vorarbeiten nötig. Swisscom rechnet damit, dass den alternativen Fernmeldeanbietern die entsprechenden Vertragswerke innert drei bis vier Monaten zugestellt werden können. Damit könnte der regulierte Bitstromzugang auf November 2009 realisiert werden. Mit Blick auf das laufende ADSL-Verfahren bestreitet Swisscom einen Missbrauch der nun festgestellten Marktbeherrschung und die vom Weko-Sekretariat angedrohte Sanktion von CHF 237 Mio.

Bereits rund zwei Millionen Anschlüsse sind entbündelungsfähig Swisscom bietet ihren Mitbewerbern schon seit Jahren attraktive Wiederverkaufsangebote für Breitbanddienste auf kommerzieller Basis an. Neben dem Wettbewerb mit Kabelnetzbetreibern und Elektrizitäts- und Stadtwerken steht Swisscom damit auch im Dienstewettbewerb mit rund 30 Internet-Anbietern. Bis heute sind über 40'000 Anschlüsse schweizweit komplett entbündelt. Mehr als 60% aller Anschlüsse sind heute schon bereit für die Entbündelung. Swisscom baut ihre Glasfaserinfrastruktur (FTTH) weiterhin mit Nachdruck aus und trägt damit entscheidend dazu bei, dass die Schweiz bei Qualität und Abdeckung von Breitbanddiensten auch weiterhin eine international führende Rolle einnimmt.

--- ENDE Pressemitteilung Swisscom: Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde ab ---

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