Die UBS stellt ein neues Vergütungssystem vor und akzeptiert die von Ethos verlangte Konsultativabstimmung

17.11.2008 | von Ethos Académie

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


17.11.2008, Ethos begrüsst die Entscheidung der UBS, künftig die Grundsätze ihrer Vergütungspolitik den Aktionärinnen und Aktionären zur Abstimmung vorzulegen. Im Weiteren hat die Bank heute das ab 2009 für die Führungsinstanzen geltende neue Vergütungssystem vorgestellt. Ethos nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der variablen Komponente der Bezüge in Zukunft ein Bonus-Malus-System zugrunde liegt. Zudem werden Leistungskriterien angewandt, welche den Risiken angepasst und auf lange Frist berechnet sind. Hingegen bedauert Ethos, dass im neuen System keinerlei Obergrenze für den variablen Gehaltsanteil vorgesehen ist.


Vor einigen Wochen hatten Ethos und acht schweizerische Pensionskassen bei fünf Unternehmen (ABB, Credit Suisse Group, Nestlé, Novartis und UBS) einen Aktionärsantrag eingereicht. Dieser will der Generalversammlung in den Statuten die Zuständigkeit gewähren, auf konsultative Weise über den Vergütungsbericht abzustimmen. Als erster der fünf Konzerne räumt nun UBS den Aktionären Rechte im Bereich der Vergütungen von sich aus ein. Ethos ist erfreut über den Schritt von UBS. Es zeigt sich somit, dass die aktive Ausübung der Aktionärsrechte Früchte trägt.

UBS hat ausserdem die Struktur ihres neuen Vergütungssystems vorgestellt. Es gliedert sich in drei Teile: ein fixes Grundgehalt, ein Bonus-Malus-System mit Barauszahlungen sowie einen langfristigen Beteiligungsplan mit Aktien. Positiv beurteilt Ethos, dass das Vergütungssystem vereinfacht wurde und künftig ein über mehrere Jahre kalkuliertes Bonus- Malus-System enthält. Der neue Aktien-Beteiligungsplan sieht zudem langfristige Leistungskriterien vor, die eine Risikokontrolle mitberücksichtigt.

Hingegen sieht UBS keinerlei Beschränkung des variablen Teils der Bezüge vor, zum Beispiel in Form einer Obergrenze für den Bonus im Verhältnis zum Grundsalär oder für die Zuteilung von Aktien. Im Weiteren verzichtet UBS künftig konsequent auf Abgangsentschädigungen (sog. goldene Fallschirme), jedoch sind «Golden Hellos» (Sonderprämien bei der Einstellung) weiterhin möglich. Ethos befürchtet deshalb, dass auch das neue Vergütungssystem von UBS zu exzessiven Vergütungen führen könnte.

--- ENDE Pressemitteilung Die UBS stellt ein neues Vergütungssystem vor und akzeptiert die von Ethos verlangte Konsultativabstimmung ---

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