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Wirtschaft schlägt Massnahmen gegen angekündigte Strompreiserhöhungen vor

21.10.2008 | von Economiesuisse


Economiesuisse

21.10.2008, In Sorge über die Auswir­kungen der ange­kün­digten Strom­preis­er­hö­hungen für den Wirt­ schafts­standort Schweiz hat Gerold Bührer, Präsi­dent econo­mie­suisse, bereits am 29. September zu einem ersten Runden Tisch einge­laden. An der gest­rigen Sitzung einigten sich Vertreter der Strom­kon­su­menten der Wirt­schaft und der Elek­tri­zi­täts­wirt­schaft auf ein Mass­nah­men­bündel, das den ange­kün­digten Preis­er­hö­hungen entge­gen­wirken soll.

Grund für die ange­kün­digten Preis­er­hö­hungen ist der neue Ordnungs­rahmen für den Strom­ markt, der per 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Verschie­dene kurz­fris­tige sowie mittel- und lang­fris­tige Mass­nahmen sollen die mit dem Strom­ver­sor­gungs­ge­setz beab­sich­ tigten Entwick­lungen in die rich­tige Bahn lenken.

Kurz­fristig sind per 1. Januar 2009 Verbes­se­rungen in erster Linie über Beschlüsse des Bundes­rates möglich.

Konkret erwartet die Wirt­schaft:

– Eine Klärung über die Berücksichtigung von bereits in Rechnung gestellten Betriebs- und Kapitalkosten.

– Bei den Systemdienstleistungen soll vorübergehend eine kostengünstigere Beschaffung von Kraftwerksleistung ermöglicht werden.

– Der Bundesrat soll bei der kostendeckenden Einspeisevergütung den Zuschlag auf dem Übertragungsnetz auf ein Niveau festlegen, das die gesetzlichen Anforderungen ausreichend einhält.

– Für die Strombezüger ab Höchstspannungsnetz soll in einer Übergangsphase die bisherige Berechnung der Netzbriefmarke für das Höchstspannungsnetz beibehalten werden.

– Schliesslich sollen überhöhte Netzpreise nicht im Folgejahr kompensiert, sondern zurückerstattet werden.

Sollten diese Massnahmen nicht mehr auf den 1. Januar 2009 zum Tragen kommen, müsste der Bundesrat als ultima ratio die Ausserkraftsetzung der Bestimmungen über die Anrechnung von Kapital- und Betriebskosten in Betracht ziehen.

Mittel- bis längerfristig erachten die Teilnehmer des Runden Tischs insbesondere nachfolgende Massnahmen als erforderlich:

– Die Einführung einer anreizorientierten Netzwerkregulierung über die Revision des Stromversorgungsgesetzes.

– Der Bundesrat setzt sich im Rahmen der Verhandlungen mit der EU für die Sicherung der langfristigen Importverträge EU-Schweiz ein.

– Um das Preisniveau im Inland tief zu halten und die drohende Stromversorgungslücke abzuwenden, ist der zeitgerechte Ersatz der älteren Kernkraftwerke und der Ausbau der Wasserkraft sicherzustellen.

– Gegebenenfalls müssen die Rahmenbedingungen für Gas-Kombi-Kraftwerke als Übergangslösung für die Sicherstellung der Stromversorgung in der Schweiz flexibilisiert werden.

– Weitere Kosten für Wasserzinsen, Abgaben und andere Zuschläge auf den Strompreis sind zu beschränken.

Diese Massnahmen wird die Wirtschaft zuhanden der am 24. Oktober stattfindenden Aussprache mit Bundesrat Leuenberger einbringen. Im Interesse des Wirtschaftsstandorts Schweiz sind die Teilnehmer des Runden Tischs überzeugt davon, dass mit diesem Massnahmenbündel ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung einer übermässigen Belastung der Volkswirtschaft geleistet werden kann.

--- ENDE Pressemitteilung Wirtschaft schlägt Massnahmen gegen angekündigte Strompreiserhöhungen vor ---

Über Economiesuisse:
Economie­suisse vertritt die In­ter­es­sen der Wirt­schaft im politi­schen Pro­zess und setzt sich für optimale Rah­menbedingun­gen ein. Zu un­se­ren Mit­gliedern zäh­len100 Bran­chenver­bän­de, 20 kanto­nale Handels­kammern sowie einige Einzelunternehmen.

Insge­s­amt vertre­ten wir 100'000 Schweizer Unternehmen aus allen Branchen mit insgesamt 2 Millionen Arbeitsplätzen in der Schweiz. KMU und Grossunternehmen, export- und binnen­markt­orientier­te Betriebe: Im Dachver­band economie­suisse sind sie alle ver­eint.

Economiesuisse pflegt in der Schweiz enge und regelmässige Kontakte zu Regierung, Verwaltung und Parla­ment. Es ist un­se­re Auf­gabe, die für die Wirt­schaft wichtigen politi­ schen Themen frühzeitig zu erkennen und uns durch in­ten­sives Lobbying auf al­len Stu­ fen des Gesetzgebungsprozes­ses zu en­gagie­ren. Dies ge­schieht durch Einsitznah­me in Experten­gruppen, Vorbe­reitung von Erlas­sen, Teilnah­me an Vernehmlassun­gen, lau­fen­ de Beobach­tung der Ent­schei­de von Bundesrat und Parla­ment sowie der Be­teiligung an Volksab­stimmun­gen.


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