Gewerkschaftsinitiative - Für ein flexibles AHV-Alter

30.09.2008 | von Economiesuisse


Economiesuisse

30.09.2008, Am 30. November stimmt das Volk über die Initiative „Für ein flexibles AHV-Alter“ ab. Diese soll Personen mit einem Erwerbseinkommen unter 120’000 Franken eine ungekürzte AHVRente ab 62 Jahren ermöglichen. Bedingung ist die Aufgabe der Erwerbstätigkeit, wobei auch der Bezug einer Teilrente bei Teilzeitarbeit möglich ist. Die Grundzüge dieses Rentenalters-Modells sollen in der Verfassung verankert werden.

Position economiesuisse Die Initiative führt zu Mehrausgaben in Milliardenhöhe. Die AHV-Renten wären bereits mittelfristig nicht mehr gesichert. Durch die völlig willkürlich angesetzte Einkommensgrenze wird das Rentenalter faktisch gesenkt. Die zusätzlichen Belastungen für die AHV von jährlich 1,5 Mrd. Franken müssten grösstenteils von den Erwerbstätigen und Arbeitgebern bezahlt werden. Steigende Lohnnebenkosten schaden der Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft.

Bereits ohne Leistungsausbau wird die AHV aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der stagnierenden Erwerbsbevölkerung in finanzielle Schieflage geraten. Bundesrat, Parlament und Wirtschaft lehnen die Gewerkschaftsinitiative entschieden ab.

Initiative zur Senkung des AHV-Alters gefährdet soziale Altersvorsorge

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz. Sie basiert auf der Solidarität aller Bürgerinnen und Bürger und zwischen den Generationen: Die laufenden Renten werden im Umlageverfahren durch die erwerbstätige Bevölkerung finanziert. Dies im Vertrauen darauf, dass spätere Generationen das Gleiche tun werden. Der Ausgleichsfonds der AHV sichert die Liquidität der Rentenauszahlungen und hilft kurzfristige Einnahmeschwankungen auszugleichen. Das AHV-Gesetz verlangt eine Deckung des Kapitalfonds von 100 Prozent der Ausgaben, um die Kontinuität zu gewährleisten.

Die AHV hat gegenüber anderen Sozialversicherungen einen grossen Vorteil. Die Berechtigung zum Bezug der Rente entsteht mit Erreichen des gesetzlich festgelegten Rentenalters.

Das ist ein einfaches, nicht beeinflussbares Kriterium. Und die AHV lebt von der Solidarität. Sehr grosse Einkommen leisten einen grossen Beitrag in die AHV-Kasse. Diese Vielzahler bleiben zum Bezug von AHV-Leistungen berechtigt. Das vereinfacht das System und hält die Motivation hoch, dass alle einzahlen. Es ist immer noch so, wie einst Bundesrat Hanspeter Tschudi sagte: „Der Millionär braucht die AHV nicht. Aber die AHV den Millionär.“

Mit dieser Einfachheit und mit dieser Art der Solidarität bricht die AHV-Initiative. Sie führt eine Einkommensgrenze für den Bezug der AHV ein. Die Konsequenz: Das System wird kompliziert und anfällig für Missbrauch.

Was will die Initiative? Die Volksinitiative „Für ein flexibles AHV-Alter“ will Personen mit einem Erwerbseinkommen unter dem Anderthalbfachen des maximalen rentenbildenden AHV-Einkommens (Stand 2007: 119’340 Franken) ab dem 62. Altersjahr eine ungekürzte AHV-Rente ermöglichen.

Die Erwerbstätigkeit muss dabei entweder vollständig aufgegeben oder auf ein Kleinsteinkommen reduziert werden. Teilzeitarbeitende können eine ungekürzte Teilrente erhalten. Spätestes ab 65 Jahren soll jeder unabhängig vom Einkommen Anspruch auf die volle Rente haben.

Die Initiative will die Grundzüge dieses AHV-Rentenaltersmodells in der Verfassung verankern. Bis anhin ist das Rentenalter nur im Gesetz geregelt. Das macht Sinn, da eine Verankerung in der Verfassung das System unflexibel machen würde. Die konkrete Umsetzung der Initiative überlassen die Initianten dem Gesetzgeber. Darunter fallen beispielsweise die Festlegung des Einkommens, das neben dem Bezug einer ungekürzten Altersrente noch erzielt werden darf, und allfällige Kürzungen für Personen mit einem Einkommen über der festgelegten Limite. Schliesslich müsste das Gesetz die obere Einkommensgrenze definieren, die den Bezug einer vollen AHV-Rente erlaubt. Dabei ist nicht klar, welches Einkommen als Berechnungsgrundlage dient. Auch müsste die Handhabung von Erwerbseinkommen im Ausland festgelegt werden.

Die Initiative würde 98 Prozent der Frauen und 85 Prozent der Männer im Alter von 62 Jahren den Bezug einer ungekürzten Frührente ermöglichen. Der Bundesrat geht davon aus, dass rund 30 Prozent der Anspruchsberechtigten die ungekürzte AHV-Rente bereits mit 62 beziehen würden. Im Alter von 63 könnten es rund 50 Prozent und mit 64 Jahren rund 70 Prozent sein. Die Initiative spricht zwar von einem flexiblen Rentenalter, die Ausgestaltung macht sie aber zu einer Initiative, die faktisch das Rentenalter senkt, und zwar um zwei bis drei Jahre. Durch den fehlenden Anreiz, länger als bis 62 zu arbeiten, würden die AHV-Finanzen erheblich belastet.

Die Initiative ist auf Dauer nicht finanzierbar Der durch die Initiative verursachte Leistungsausbau würde laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zu jährlichen Zusatzkosten von 1,5 Mrd. Franken führen. Diese müssten über zusätzliche Lohnbeiträge finanziert werden. Es ist mit einem Anstieg von 0,4 Lohnprozenten zu rechnen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssten je 0,2 Prozent davon tragen.2 Die Mehrkosten für die AHV aufgrund der demografischen Entwicklung sind dabei noch nicht eingerechnet. Die Lohnnebenkosten dürften somit in den kommenden Jahren weiter steigen.

Höhere Lohnnebenkosten beeinträchtigen die Attraktivität des Arbeits- und Wirtschaftsstandorts Schweiz. Sie bremsen das Wirtschaftswachstum und belasten besonders Personen und Familien mit niedrigem Einkommen. Ihnen bleibt immer weniger im Portemonnaie.

Auch der Bund würde stärker belastet: Neben den höheren Lohnnebenkosten würde der Bundesbeitrag an die AHV um 300 Mio. Franken3 steigen. Auch dieser müsste mit entsprechenden zusätzlichen Steuermitteln oder Einsparungen in anderen Aufgabenbereichen kompensiert werden.

--- ENDE Pressemitteilung Gewerkschaftsinitiative - Für ein flexibles AHV-Alter ---

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