Aktualisierung der Preisausgleichsmassnahmen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte

02.07.2008 | von Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Uhr Lesedauer: 1 Minute


02.07.2008, Bern. Der Bundesrat hat am 2. Juli 2008 einen Beschluss des Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommens Schweiz - EG genehmigt. Dieser betrifft die Aktualisierung der Preisausgleichsmassnahmen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte im Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen gemäss den aktuellen Marktpreis-differenzen der Grundstoffe.


Das Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen Schweiz - EG wurde im Rahmen der Bilateralen Abkommen II revidiert. Es sieht vor, dass die darin aufgeführten Referenzpreise von Agrargrundstoffen mindestens einmal jährlich durch den Gemischten Ausschuss überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Diese Referenzpreise sind massgebend für die Höhe der Einfuhrzölle und der Ausfuhrbeiträge im bilateralen Handel von landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten.

Mit dem Beschluss des Gemischten Ausschusses zur Aktualisierung der Referenzpreise sollen die Einfuhrzölle und die Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte per 1. August 2008 den aktuellen Marktpreisdifferenzen angepasst werden. Damit kann der Preisausgleich nach sechs Monaten Unterbruch bei milchpulverhaltigen Lebensmitteln wieder aufgenommen werden.

--- ENDE Pressemitteilung Aktualisierung der Preisausgleichsmassnahmen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte ---

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