Sunrise bringt erstmals Take Away mit Prepaid

20.06.2008 | von Sunrise GmbH


Sunrise GmbH

20.06.2008, Zürich. Sunrise schreibt ein neues Kapitel in der Erfolgsgeschichte von T@KE AWAY: Die Prepaid-Variante für mobiles Internet ist als Schweizer Premiere ab 21. Juni 2008 erhältlich. Das Angebot ermöglicht, ohne Vertragsbindung zum Stundentarif mobil zu surfen: einfach, schnell und mit voller Kostenkontrolle.

Mitnehmen, einstecken, lossurfen: So einfach funktioniert T@KE AWAY, das mobile Highspeed-Internet von Sunrise. Das USB-Modem, das sich automatisch installiert, sobald es am Laptop eingesteckt wird, ermöglicht das schnelle mobile Surfen mit Geschwindigkeiten von bis zu 3,6 Mbps.

Günstiger Stundentarif und unbegrenztes Datenvolumen T@KE AWAY ist jetzt schweizweit erstmals auch für Prepaid-Kundinnen und Kunden erhältlich. Genau wie das sehr erfolgreiche Take Away Postpaid mit Mobilfunkabo verfügt die Prepaid-Variante über ein einfaches Tarifmodell. Wer T@KE AWAY Prepaid von Sunrise hat, bezahlt fürs Surfen CHF 3.- pro Stunde bei unbegrenztem Datenvolumen. Das Angebot richtet sich an Einsteiger, Touristen und an all jene, die nur gelegentlich mobil surfen, aber keinen festen Vertrag abschliessen möchten.

Mit Modem oder nur mit SIM-Karte erhältlich Sunrise bietet T@KE AWAY Prepaid in zwei Varianten an: Zum einen als Bundle in der praktischen Tragtasche für CHF 99.- In diesem Fall erhalten die Kundinnen und Kunden das USB Modem inklusive einer Prepaid-SIM-Karte mit CHF 20.- Guthaben. Zum anderen ist T@KE AWAY Prepaid für all jene geeignet, die schon ein Modem oder einen Laptop mit SIM-Karten- Slot (embedded module) besitzen. Diese Kundinnen und Kunden brauchen sich nur noch eine T@KE AWAY Prepaid-SIM-Karte zu besorgen, um ohne Vertrag und im bequemen Stundentarif mobil zu surfen.

T@KE AWAY Prepaid lässt sich wie alle üblichen Prepaid-Angebote von Sunrise praktisch überall aufladen: An den Automaten der SBB, auf der Post, am Kiosk, im Supermarkt und selbstverständlich in allen Sunrise centers, über Tastaturcode oder mittels Kreditkarte. Alles weitere dazu im Internet ab dem 21. Juni 2008 unter: www.sunrise.ch/takeaway

--- ENDE Pressemitteilung Sunrise bringt erstmals Take Away mit Prepaid ---

Über Sunrise GmbH:
Sunrise ist das grösste nichtstaatlich-kontrollierte Telekommunikationsunternehmen der Schweiz und bietet ihre Mobilfunk-, Internet-, TV- und Festnetzdienste Privat- und Businesskunden an.

Sunrise TV - Fernsehen, das mitdenkt, Internet - schnellstes Internet zum besten Preis, Mobile - Jederzeit das Abo wechseln, Festnetz.

Sunrise will die beliebteste Telekomanbieterin werden. Deshalb positioniert sich Sunrise als The Unlimited Company, die neue Massstäbe setzt und für die Kunden Grenzen im digitalen Alltag aufhebt. Sunrise geht dabei ihren Werten entsprechend mutig, intuitiv und positiv voran.


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung