Vergleich zwischen comedia und Tamedia im Verfahren Streik |
07.05.2008
| von TX Group AG
07.05.2008, Bern und Zürich. Die Mediengewerkschaft comedia und das Schweizer Medienhaus Tamedia haben sich auf einen Vergleich im Gerichtsverfahren um Schadenersatz aus der Bestreikung des Drucks von Facts im August 2003 geeinigt. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht überweist comedia Tamedia einen Betrag von 35'000 Franken zur Abgeltung der durch den Streik entstandenen Mehrkosten bei der Produktion und Auslieferung des Nachrichtenmagazins Facts (Nummer 35/2003). Ursprünglich hatte Tamedia einen Schadenersatz von 130 000 Fr. eingeklagt.
Mit der Einwilligung in den nun getroffenen Vergleich erklären sich die beiden Parteien bereit, ein langwieriges Prozessverfahren zu beenden.
--- ENDE Pressemitteilung Vergleich zwischen comedia und Tamedia im Verfahren Streik ---
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Die TX Group intensiviert ihr Engagement im Start-up-Bereich und wird in den nächsten Jahren weiter in innovative digitale Geschäftsmodelle investieren. Das Investment Committee und ein einheitlicher Prozess soll kompetente Investitionsentscheide sicherstellen. Mit Romy Schnelle konnte eine ausgewiesene Kennerin der internationalen Start-up-Szene als Vorsitzende gewonnen werden. Sie ist Partnerin des High-Tech Gründerfonds, dem führenden Frühphaseninvestor in Deutschland.
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