Vergleich zwischen comedia und Tamedia im Verfahren Streik

07.05.2008 | von TX Group AG

Uhr Lesedauer: 1 Minute


07.05.2008, Bern und Zürich. Die Mediengewerkschaft comedia und das Schweizer Medienhaus Tamedia haben sich auf einen Vergleich im Gerichtsverfahren um Schadenersatz aus der Bestreikung des Drucks von Facts im August 2003 geeinigt. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht überweist comedia Tamedia einen Betrag von 35'000 Franken zur Abgeltung der durch den Streik entstandenen Mehrkosten bei der Produktion und Auslieferung des Nachrichtenmagazins Facts (Nummer 35/2003). Ursprünglich hatte Tamedia einen Schadenersatz von 130 000 Fr. eingeklagt.


Bereits im November 2004 hatte das aus Vertretern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch zusammengesetzte Schiedsgericht der grafischen Industrie festgestellt, dass die Bestreikung des Drucks von Facts gegen die im Gesamtarbeitsvertrag festgeschriebene absolute Friedenspflicht verstiess. Das gleiche Gericht lehnte jedoch im Februar 2007 eine Schadenersatzforderung, die der Arbeitgeberverband Viscom stellvertretend für Tamedia eingereicht hatte, mit der Begründung ab, dass ein Verband für seine Mitglieder keine solche Forderungen geltend machen kann.

Mit der Einwilligung in den nun getroffenen Vergleich erklären sich die beiden Parteien bereit, ein langwieriges Prozessverfahren zu beenden.

--- ENDE Pressemitteilung Vergleich zwischen comedia und Tamedia im Verfahren Streik ---

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