Bildquelle: Bundesamt für Energie BFE
14.09.2026, Bern - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 7. September 2026 die Vernehmlassung zu Teilrevisionen von verschiedenen Verordnungen im Energiebereich eröffnet. Es geht dabei unter anderem um EU-Vorgaben zur Energie- und Ressourceneffizienz von elektrischen Geräten und um Bestimmungen zur gleitenden Marktprämie für Wasserkraftanlagen. Die Vernehmlassung endet am 18. Dezember 2026. Die Änderungen sollen am 1. Juli 2027 in Kraft treten.
Energieeffizienzverordnung (EnEV)
Mit der Revision werden neue EU-Vorgaben zur Energie- und Ressourceneffizienz von elektrischen Geräten übernommen. Auch werden gewisse Anforderungen verschärft: Gewerbliche Fritteusen müssen im Leerlauf automatisch die Temperatur absinken lassen und Energie sparen.
Energieförderungsverordnung (EnFV)
Wird eine Wasserkraftanlage erheblich erweitert, können dafür Förderbeiträge beantragt werden. In der EnFV ist geregelt, welche baulichen Veränderungen nötig sind, damit eine Erweiterung oder Erneuerung einer Anlage als erheblich gilt. Eines dieser Erheblichkeitskriterien wird präzisiert, um Fehlanreize zu beseitigen. Für den Vollzug der gleitenden Marktprämie wird bei zwei weiteren Erheblichkeitskriterien für Erweiterungen neu festgelegt, wie deren Einhaltung überprüft wird. Zudem werden die maximalen Vergütungssätze leicht angepasst. Damit soll verhindert werden, dass die gleitende Marktprämie in trockenen Jahren reduziert werden muss, wenn Wasserkraftanlagen weniger Strom produzieren.
Kernenergieverordnung (KEV)
Mit der Revision werden die rechtlichen Vorgaben für die nukleare Sicherheit und Sicherung an Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) angepasst. Die Änderungen präzisieren vor allem die Zuständigkeiten im Bereich der IT-Sicherheit und stärken den Schutz von Kernanlagen vor Cyberbedrohungen.
Rohrleitungssicherheitsverordnung (RLSV)
Die RLSV wird aktualisiert, um die technischen Vorschriften an den heutigen Stand der Technik anzupassen. Dies stärkt die Rechtssicherheit und sorgt für eine einheitliche Anwendung der Vorschriften, insbesondere durch die Übernahme der überarbeiteten technischen Richtlinien für Gasinfrastrukturen.
Stromversorgungsverordnung (StromVV)
Mit der Revision können Netzbetreiber in klar definierten Fällen nicht-pseudonymisierte Messdaten bearbeiten, soweit dies zur Sicherstellung der Einhaltung von Anschlussbedingungen erforderlich ist. Der Grund für diese Anpassung ist der zunehmende Ausbau dezentraler Stromerzeugung sowie die wachsende Rolle von Speichern und flexiblen Lasten für den sicheren Netzbetrieb. Die Revision soll den Netzbetreibern ein zielgerichtetes Vorgehen in solchen Fällen ermöglichen und trägt damit zu einem stabilen Netzbetrieb bei. Auch wird das Verfahren zur Anerkennung von Pilot- und Demonstrationsprojekten vereinfacht, wodurch der administrative Aufwand reduziert, und die Rechtssicherheit erhöht wird. Die Vorlage schafft zudem Klarheit darüber, welche Kosten bei der Befreiung von den Netznutzungsentgelten und bei deren Rückerstattung berücksichtigt werden.
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