Flugplatz Kägiswil: Zivile Umnutzung ist gescheitert

16.07.2026 | 10:13 Uhr | Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


16.07.2026, Das BAZL verweigert der Flugplatzgenossenschaft Obwalden die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil in einen zivilen Flugplatz.

Die heutige Betreiberin des Flugplatzes Kägiswil, die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW), möchte den ehemaligen Militärflugplatz Kägiswil weiterhin zu zivilen Zwecken wie der Aus- und Weiterbildung von Pilotinnen und Piloten nutzen. Sie hat deshalb beim BAZL im Mai 2021 ein Umnutzungsgesuch eingereicht. Gemäss dem geltenden SIL-Objektblatt Kägiswil vom 2. September 2020 muss ein solches Verfahren durchgeführt werden.

Das Umnutzungsgesuch beinhaltete die Betriebsbewilligung, das Betriebsreglement und die Plangenehmigung. Während der öffentlichen Auflage des Gesuchs sind beim BAZL zahlreiche Einsprachen eingegangen. Das BAZL hat im Dezember 2023 verfügt, dass die FGOW die für das Gesuch noch fehlenden Einverständniserklärungen der Grundeigentümer im Flugplatz-Perimeter einzureichen habe. Dagegen hat die FGOW Beschwerde erhoben; das Bundesverwaltungsgericht bestätigte daraufhin die Haltung des BAZL.

Da die FGOW die Einverständniserklärungen nicht nachreichen konnte, ist das Umnutzungsverfahren gescheitert. Auch die von der FGOW 2026 beantragten Projektänderungen konnte das BAZL im laufenden Verfahren nicht berücksichtigen. Diese wesentlichen Änderungen waren nicht Bestandteil des ursprünglichen Gesuchs und sind deshalb nicht bewilligungsfähig.

Das BAZL stellte den Parteien am 15. Juli 2026 die Verfügung zu. Gegen diese kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden.

Bisher hat armasuisse der FGOW mittels Baurechtsvertrag den Flugplatz zur Verfügung gestellt. Dieser befristete Vertrag läuft noch bis Ende September 2026. armasuisse wird nun die geordnete Rückgabe des Flugplatzes, wie sie im geltenden Baurechtsvertrag bis im Januar 2027 vorgesehen ist, mit der FGOW regeln.


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Über Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist für die Aufsicht über die zivile Luftfahrt in der Schweiz und die Luftfahrtentwicklung zuständig. Es ist dafür verantwortlich, dass die Zivilluftfahrt in der Schweiz ein hohes Sicherheitsniveau aufweist und eine nachhaltige Entwicklung verfolgt.

Bei der Infrastruktur – dazu gehören der Luftraum mit der Flugsicherung und die Flugplätze – sorgt das BAZL für eine sichere, möglichst reibungslose und umweltfreundliche Nutzung. Das Amt übt auch die Aufsicht über die Luftverkehrsbetriebe aus, welchen es aufgrund einer technischen, operationellen und finanziellen Evaluation die Betriebsbewilligung erteilt. Beim Luftfahrtpersonal stellt das BAZL sicher, dass die Piloten, die Fluglotsen und die Unterhaltsspezialisten eine möglichst umfassende und moderne Aus- und Weiterbildung erhalten. Bei den Fluggeräten überprüft das BAZL die technischen Voraussetzungen, welche diese Geräte – vom Heissluftballon über das Segelflugzeug bis zum Grossraumflugzeug – für einen sicheren Betrieb zu erfüllen haben. In den Aufsichtsbereichen stützt sich das BAZL hauptsächlich auf international abgestimmte Standards und Praktiken ab.

Zusätzlich zur Aufsichtstätigkeit in den genannten vier Bereichen, die einen wesentlichen Teil der Arbeit umfasst, ist das BAZL zuständig für die Vorbereitung und die Umsetzung von luftfahrtpolitischen Entscheidungen. Das Bundesamt engagiert sich zudem in verschiedenen internationalen Organisationen oder arbeitet eng mit diesen zusammen.

Das BAZL hat in der Bundesverwaltung den Status eines so genannten FLAG-Amtes (Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget) und ist zertifiziert nach der Norm ISO 9001. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigt rund 250 Personen und steht unter der Leitung von Direktor Peter Müller.


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